Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des AufstellortesOnline erledigen

    Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes

    Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Beschreibung

    • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörde ist die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Spielgerät aufgestellt werden soll.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Marktgemeinde Eiterfeld - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fürstenecker Straße 2

    36132 Eiterfeld

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Eiterfeld Ortsmitte
      Linien:
      • Bus: Linie LNG von/nach Fulda; NVV von/nach Bad Hersfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vormittag Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Nachmittag Montag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr Im Interesse eines geordneten Verwaltungsablaufes bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, sich strikt an die festgelegten Sprechzeiten zu halten! Vielen Dank.

    Kontakt

    Telefon: 06672 9299-0

    Telefax: 06672 9299-11

    E-Mail: marktgemeinde@eiterfeld.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbeanmeldung
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
    • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
    • Ausgefülltes Antragsformular

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
    • Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
    • Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Aufstellung Geldspielgeräte, Geeignetheitsbescheinigung, Geeignetheit, 33c Abs. 3 GewO

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de