Spätaussiedlerbescheinigung Ausstellung

    Spätaussiedlerbescheinigung bekommen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Aufnahmebescheid als Spätaussiedler erhalten haben und in Deutschland an Ihrem neuen Wohnort gemeldet sind, bekommen Sie die Bescheinigung als Spätaussiedler und damit die deutsche Staatsbürgerschaft.

    Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.

    Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kommen Sie zunächst in die Erstaufnahmestelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort durchlaufen Sie und Ihre Familienangehörigen ein Registrier- und Verteilungsverfahren. Sie erhalten einen Registrierschein, der Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren bestätigt.

    Anschließend werden Sie einem Bundesland zugewiesen, in das Sie und Ihre Familie umsiedeln. Sie erhalten dann vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie Spätaussiedlerin, Spätaussiedler oder Angehöriger sind.

    Gleichzeitig erhalten Sie mit dieser Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit und haben damit Anspruch auf Leistungen zum Beispiel der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 5500 - Zuwanderung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1654

    36006 Fulda

    Hausanschrift

    Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9

    36037 Fulda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:

    Mo. 08.00 - 12.30 Uhr
    Di + Do 08.00 - 16.00 Uhr

    Allgemeine Öffnungszeit:

    Mo - Do. 08.00 - 16.00 Uhr
    Fr. 08.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 6006-8803

    Telefon: 0661 6006-1070(Bürgerservice Behördenhaus am Schlossgarten)

    Telefon: 0661 6006-0(Bürgerservice des Landkreises Fulda)

    Telefax: 0661 6006-8888

    E-Mail: Zuwanderung@landkreis-fulda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Eichenzell - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossgasse 4

    36124 Eichenzell

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Rhönbahn Fulda-Gersfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Gemeindeverwaltung:

    Mo, Di, Do 08.00 bis 12.00 Uhr
    Mi              08.00 bis 12.00 Uhr
                      14.00 bis 18.30 Uhr
    Fr               08.00 bis 12.00 Uhr
     

    Bürgerbüro:

    Mo. Di. Do.   08.00 bis 16.00 Uhr
    Mi.                08.00 bis 12.00 Uhr
                         14.00 bis 18.30 Uhr
    Fr.                 08.00 bis 12.00 Uhr
    Sa.*              10.00 bis 12.00 Uhr
    * nur in geraden Kalenderwochen

    Kontakt

    Telefon: +49 6659 979-0

    E-Mail: buergerbuero@eichenzell.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Eichenzell

    Empfänger: Gemeinde Eichenzell

    IBAN: DE15 5305 0180 0011 0074 01

    BIC: HELADEF1FDS

    Bankinstitut: Sparkasse Fulda

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaften (BVFG).
    • Sie haben am Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler durchlaufen.
    • Sie sind nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik einem Bundesland zugewiesen worden und bei dem dort zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Bescheinigung nicht selbst beantragen, sondern bekommen sie automatisch zugeschickt.

    • Nachdem Sie das Aufnahmeverfahren in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland durchlaufen haben, wird auch das Bescheinigungsverfahren eingeleitet.
    • Sie werden dann einem Bundesland zugewiesen. Ihre  familiäre Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei berücksichtigt.
    • Wenn Sie möchten, können Sie während des Registrier- und Verteilverfahrens eine Namenserklärung abgeben (zum Beispiel um Ihren Vor- und Familiennamen an den deutschen Sprachgebrauch anzupassen).
    • Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann per Post an Ihren Wohnort gesendet.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Wochen betragen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesverwaltungsamt am 20.12.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Migranten, Russlanddeutsche, Deutschstämmige, Spätaussiedleraufnahme, Aufnahmeverfahren, Vertriebenenausweis, Migration, Heimatvertriebene, Aufnahme von Spätaussiedlern, Registrierverfahren, Spätaussiedler, Aussiedleraufnahme, Aussiedler, Vertriebene, deutsche Volkszugehörigkeit, Spätaussiedlerbescheinigung, Volksdeutscher

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de