Verkehrszeichen Entfernung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Beschreibung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen:

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen sowie
    • Zeichen von Verkehrsposten.

    Verkehrseinrichtungen sind:

    • Schranken,
    • Sperrpfosten,
    • Parkuhren und Parkscheinautomaten,
    • Geländer, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen sowie
    • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

    • § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
    • § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
    • § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
    • § 39 Verkehrszeichen
    • § 40 Gefahrzeichen
    • § 41 Vorschriftzeichen
    • § 42 Richtzeichen
    • § 43 Verkehrseinrichtungen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind die Straßenverkehrsbehörden. Wann und wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in § 45 StVO umfassend geregelt. Welche Straßenverkehrsbehörden für welche Straßen zuständig sind, ist für Hessen in der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten festgelegt.

    Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den zuständigen Straßenbaubehörden. Zuständige Straßenbaubehörde ist

    • für die Autobahnen, die Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern) und die Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern):
      Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement;
    • für die Kreisstraßen in der Regel:
      in Landkreisen der Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten der Magistrat;
    • für die Gemeindestraßen sowie die Landes- und Kreisstraßen in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern:
      der Gemeindevorstand (in Städten: der Magistrat).

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 366-0

    Telefax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Eichenzell - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossgasse 4

    36124 Eichenzell

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Rhönbahn Fulda-Gersfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Gemeindeverwaltung:

    Mo, Di, Do 08.00 bis 12.00 Uhr
    Mi              08.00 bis 12.00 Uhr
                      14.00 bis 18.30 Uhr
    Fr               08.00 bis 12.00 Uhr
     

    Bürgerbüro:

    Mo. Di. Do.   08.00 bis 16.00 Uhr
    Mi.                08.00 bis 12.00 Uhr
                         14.00 bis 18.30 Uhr
    Fr.                 08.00 bis 12.00 Uhr
    Sa.*              10.00 bis 12.00 Uhr
    * nur in geraden Kalenderwochen

    Kontakt

    Telefon: 06659 979-87

    E-Mail: ordnungsamt@eichenzell.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bezahlsysteme

    Bankverbindung

    Gemeinde Eichenzell

    Empfänger: Gemeinde Eichenzell

    IBAN: DE15 5305 0180 0011 0074 01

    BIC: HELADEF1FDS

    Bankinstitut: Sparkasse Fulda

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(ePayment), Some(Barzahlung)

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Verkehrs- und Gefahrgutüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossgasse 4

    36124 Eichenzell

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Rhönbahn Fulda-Gersfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Gemeindeverwaltung:

    Mo, Di, Do 08.00 bis 12.00 Uhr
    Mi              08.00 bis 12.00 Uhr
                      14.00 bis 18.30 Uhr
    Fr               08.00 bis 12.00 Uhr
     

    Bürgerbüro:

    Mo. Di. Do.   08.00 bis 16.00 Uhr
    Mi.                08.00 bis 12.00 Uhr
                         14.00 bis 18.30 Uhr
    Fr.                 08.00 bis 12.00 Uhr
    Sa.*              10.00 bis 12.00 Uhr
    * nur in geraden Kalenderwochen

    Kontakt

    Telefon: 06659 979-87

    E-Mail: ordnungsamt@eichenzell.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Eichenzell

    Empfänger: Gemeinde Eichenzell

    IBAN: DE15 5305 0180 0011 0074 01

    BIC: HELADEF1FDS

    Bankinstitut: Sparkasse Fulda

    Stichwörter

    Gefahrenüberwachung, Straßenverkehr, Straßenverkehrsbehörde, Verkehr, Verkehrsüberwachung

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Fulda - Fachdienst 3300 - Verkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzbergstraße 42 b

    36043 Fulda

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 7 - Haltestelle Kreuzbergstraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. von 7.00 – 13.00 Uhr
    und nach Terminvereinbarung

    Sa. von 9.00 - 12.00 Uhr
    nur ohne Terminvereinbarung (nur Privatkunden)

    Kontakt

    Telefon: 0661 6006-1100(Bürgerservice des Landkreises Fulda)

    Telefax: 0661 6006-1141

    E-Mail: verkehrsbehoerde@landkreis-fulda.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Es sind lediglich bestimmte Bereiche mit dem Rollstuhl erreichbar. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch.

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Störungen oder Beschädigungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe:  "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden"

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geländer, Straßenmarkierung, Verkehrsschilder, Zebrastreifen, Verkehrssymbole, Verkehrseinrichtung, Straßenschilder, Schranken, Bodenmarkierung, Parkuhren, Kfz, Ampeln, Verkehrszeichen, Schilder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English