Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Gemeinde Eichenzell - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossgasse 4

    36124 Eichenzell

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Rhönbahn Fulda-Gersfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Gemeindeverwaltung:

    Mo, Di, Do 08.00 bis 12.00 Uhr
    Mi              08.00 bis 12.00 Uhr
                      14.00 bis 18.30 Uhr
    Fr               08.00 bis 12.00 Uhr
     

    Bürgerbüro:

    Mo. Di. Do.   08.00 bis 16.00 Uhr
    Mi.                08.00 bis 12.00 Uhr
                         14.00 bis 18.30 Uhr
    Fr.                 08.00 bis 12.00 Uhr
    Sa.*              10.00 bis 12.00 Uhr
    * nur in geraden Kalenderwochen

    Kontakt

    Telefon: +49 6659 979-0

    E-Mail: buergerbuero@eichenzell.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Eichenzell

    Empfänger: Gemeinde Eichenzell

    IBAN: DE15 5305 0180 0011 0074 01

    BIC: HELADEF1FDS

    Bankinstitut: Sparkasse Fulda

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Meldeauskunft, Meldepflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English