Meldebescheinigung ErteilungOnline erledigen

    Meldebescheinigung

    Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
    Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

    Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

    Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

    Online-Dienst

    Beantragung Meldebescheinigung

    ID: L100001_387062613

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ehrenberg (Rhön) - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rhönstraße 26

    36115 Ehrenberg (Rhön)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathausparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz am Bürgerhaus Wüstensachsen
    Anzahl der Stellplätze: 7
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wüstensachsen, Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 30 und 90

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefax: 06683 9601-23

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-ehrenberg.de

    Kontaktperson

    • Frau Michaela Kirst

      Telefon Festnetz: 06683 9601-12

    • Frau Ruth Röder

      Telefon Festnetz: 06683 9601-17

    • Frau Carolin Kümmel

      Telefon Festnetz: 06683 9601-17

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

    Formulare

    keine Formvorgaben

    Voraussetzungen

    Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport

    Kosten

    Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

    Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Meldebescheinigung, Wohnsitzbestätigung, Niederlassungsbescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnung, Wohnsitzbescheinigung, beantragen, Wohnen, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltserlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de