Wohnsitz Abmeldung des NebenwohnsitzesOnline erledigen

    Nebenwohnung abmelden

    Sie wollen aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienst

    Abmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100001_378817748

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ehrenberg (Rhön) - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rhönstraße 26

    36115 Ehrenberg (Rhön)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathausparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz am Bürgerhaus Wüstensachsen
    Anzahl der Stellplätze: 7
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wüstensachsen, Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 30 und 90

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefax: 06683 9601-23

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-ehrenberg.de

    Kontaktperson

    • Frau Michaela Kirst

      Telefon Festnetz: 06683 9601-12

    • Frau Ruth Röder

      Telefon Festnetz: 06683 9601-17

    • Frau Carolin Kümmel

      Telefon Festnetz: 06683 9601-17

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    • Auszug aus einer Nebenwohnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English