Wahlschein Ausstellung

    Wahlschein beantragen

    Sie möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie wollen an der Wahl per Briefwahl teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie diese Unterlagen beantragen können. Sie können aber auch bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Wahlschein bei Ihrer Gemeindebehörde beantragen.
    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnung).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ebersburg

    Aktuelles

    Die Gemeinde Ebersburg

    liegt mitten in Deutschland, an der Grenze der Bundesländer Hessen und Bayern, nahe Thüringen. Die Herren von Ebersberg herrschten zu früheren Zeiten von ihrer Burgveste aus im Fuldaer Land. Heute beherrscht die Ruine Ebersburg die Gemeinde aus zweierlei Sicht. Zum einen überragen die beiden weithin sichtbaren Burgtürme auf dem 689 m hohen Ebersberg das gesamte Gemeindegebiet. Zum anderen ist die Ebersburg Wahrzeichen und Namensgeberin für die im Zuge der Gebietsreform in 1972 entstandenen Gemeinde und vereint damit die fünf ehemals selbständigen Ortsteile Ebersberg, Ried, Schmalnau, Thalau und Weyhers.

    Beschreibung

    Ebersburg stellt sich vor

    Die Gemeinde Ebersburg liegt mitten in Deutschland, im Landkreis Fulda. Im Biosphärenreservat der Hessischen Rhön gelegen grenzt sie an das Bundesland Bayern und ist nicht weit entfernt von Thüringen.

    Ebersburg ist eine Gemeinde im Landkreis Fulda. Die vier Dörfer Ried, Schmalnau, Thalau und Weyhers sowie die Streusiedlung Ebersberg bilden die fünf Ortsteile der Gemeinde Ebersburg, die im Zuge der Gebietsreform im Jahr 1972 zu einer Gemeinde vereint und nach der gleichnamigen Ruine Ebersburg benannt wurde. Die beiden weithin sichtbaren Burgtürme auf dem 689 m hohen Ebersberg überragen das gesamte Gemeindegebiet.

    In den Orten der Gemeinde spürt man neben einer ständigen Weiterentwicklung auch noch die Geschichte längst vergangener Zeiten. Die fünf Ortsteile haben ihre eigene Individualität behalten, tragen im dörflichen Leben ihre Traditionen weiter und nutzen diese als Fundament für neue Wege in die Zukunft.

    Heute zählt Ebersburg ca. 4.650 Einwohner und gehört damit zu den kleineren Kommunen im Landkreis Fulda. Am Rande des Biosphärenreservates gelegen, umfasst die Gemeinde eine Fläche von 3.707 ha und hat mit einer Bevölkerungsdichte von 125 Einwohnern/qkm eine eher ländliche Prägung.

    Ebersburg bietet eine moderne Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte, Apotheke, Kindergärten, Grundschulen, Büchereien sowie ein Seniorenzentrum stehen zur Verfügung. Zur Freizeitgestaltung gibt es eine Vielzahl von engagierten Vereinen, die mit ihrem sportlichen, musikalischen und kulturellen Angebot das Leben in der Gemeinde bereichern. Unterstützt durch die Bürgerhäuser in allen Ortsteilen sowie Sport- und Mehrzweckhallen und Freizeitanlagen ist damit ein guter Grundstein für eine aktive Gemeinde gelegt. Mit einem gemeindeübergreifenden Generationenverein ist ein wichtiger Grundstein für das Gelingen des demografischen Wandels mit all seinen Veränderungen betreffend Alter und Struktur der Bevölkerung vorhanden.

    Autobahnanschlüsse in nächster Nähe, gute Straßenanbindung und der Bahnanschluss nach Fulda ermöglichen kurze Wege zum überregionalen Verkehrsnetz. Das soziale und kulturelle Angebot sowie die günstigen Verkehrsanbindungen bieten Gewerbetreibenden optimale Standortbedingungen. Aus diesem Grunde erweitert die Gemeinde ihre Gewerbefläche im Bereich der B 279 bei Thalau.
    Derzeit verfügt die Gemeinde über eine ausgeglichene Wirtschaftsstruktur, die von Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben getragen ist. In insgesamt 101 gewerblichen Betrieben werden insgesamt ca. 1.200 Arbeitsplätze angeboten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    36157 Ebersburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag  08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr 

    Hinweis:

    Um einen reibungslosen Ablauf und bestmöglichen Service für Sie sicherzustellen, ist es erforderlich, Termine für alle Anliegen in den verschiedenen Abteilungen des Hauses zu vereinbaren. 

    Kontakt

    Telefon: 06656 982-0

    Telefax: 06656 982-98

    E-Mail: gemeinde@ebersburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Die Gemeinde Ebersburg

    liegt mitten in Deutschland, im Landkreis Fulda. Im Biosphärenreservat der Hessischen Rhön gelegen grenzt sie an das Bundesland Bayern und ist nicht weit entfernt von Thüringen.

    Ebersburg ist eine Gemeinde im Landkreis Fulda. Die vier Dörfer Ried, Schmalnau, Thalau und Weyhers sowie die Streusiedlung Ebersberg bilden die fünf Ortsteile der Gemeinde Ebersburg, die im Zuge der Gebietsreform im Jahr 1972 zu einer Gemeinde vereint und nach der gleichnamigen Ruine Ebersburg benannt wurde. Die beiden weithin sichtbaren Burgtürme auf dem 689 m hohen Ebersberg überragen das gesamte Gemeindegebiet.

    In den Orten der Gemeinde spürt man neben einer ständigen Weiterentwicklung auch noch die Geschichte längst vergangener Zeiten. Die fünf Ortsteile haben ihre eigene Individualität behalten, tragen im dörflichen Leben ihre Traditionen weiter und nutzen diese als Fundament für neue Wege in die Zukunft.

    Heute zählt Ebersburg ca. 4.650 Einwohner und gehört damit zu den kleineren Kommunen im Landkreis Fulda. Am Rande des Biosphärenreservates gelegen, umfasst die Gemeinde eine Fläche von 3.707 ha und hat mit einer Bevölkerungsdichte von 125 Einwohnern/qkm eine eher ländliche Prägung.

    Ebersburg bietet eine moderne Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte, Apotheke, Kindergärten, Grundschulen, Büchereien sowie ein Seniorenzentrum stehen zur Verfügung. Zur Freizeitgestaltung gibt es eine Vielzahl von engagierten Vereinen, die mit ihrem sportlichen, musikalischen und kulturellen Angebot das Leben in der Gemeinde bereichern. Unterstützt durch die Bürgerhäuser in allen Ortsteilen sowie Sport- und Mehrzweckhallen und Freizeitanlagen ist damit ein guter Grundstein für eine aktive Gemeinde gelegt. Mit einem gemeindeübergreifenden Generationenverein ist ein wichtiger Grundstein für das Gelingen des demografischen Wandels mit all seinen Veränderungen betreffend Alter und Struktur der Bevölkerung vorhanden.

    Autobahnanschlüsse in nächster Nähe, gute Straßenanbindung und der Bahnanschluss nach Fulda ermöglichen kurze Wege zum überregionalen Verkehrsnetz. Das soziale und kulturelle Angebot sowie die günstigen Verkehrsanbindungen bieten Gewerbetreibenden optimale Standortbedingungen. Aus diesem Grunde erweitert die Gemeinde ihre Gewerbefläche im Bereich der B 279 bei Thalau.
    Derzeit verfügt die Gemeinde über eine ausgeglichene Wirtschaftsstruktur, die von Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben getragen ist. In insgesamt 101 gewerblichen Betrieben werden insgesamt ca. 1.200 Arbeitsplätze angeboten.

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll.

    Voraussetzungen

    Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag - Sie können hierfür den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag) oder Sie senden eine E-Mail an Ihre Gemeindebehörde mit folgenden Angaben:
      - Vornamen, Name
      - Geburtsdatum
      - Adresse,
      und falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse gesandt werden soll auch diese.
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl, bei Europa- und Bundestagswahlen bis 18.00 Uhr und bei Landtags-, Kommunal- und Direktwahlen bis 13.00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen (z.B. wenn Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden und die Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder die Frist für einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis unverschuldet versäumt haben) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.

    Sind Sie wegen einer Behinderung gehindert, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Wenn man wahlberechtigt, aber nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält man auf Antrag einen Wahlschein

    • wenn man nachweist, dass man ohne Verschulden die Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis (bis 21. Tag vor der Wahl) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (20. bis 16. Tag vor der Wahl) versäumt hat,
    • das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis entstanden ist,
    • oder wenn das Wahlrecht erst im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.
       

    Mit einem Wahlschein kann man auch in jedem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.

    Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 24.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Stichwörter

    Wahlschein zuschicken lassen, Wahlschein beantragen, Wahl per Post, Wahlschein ausstellen lassen, Wahl per Brief, Briefwahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English