Abfallbeseitigungsanlage Zulassung

    Abfallentsorgungsanlagen, immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Beschreibung

    Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallentsorgungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Dies können beispielsweise Abfallsortieranlagen, Abfallumschlagsanlagen, Kompostierungsanlagen, Abfallverbrennungsanlagen oder Abfalllager sein.

    Diese Anlagen haben eine besondere Umweltrelevanz. Sie dürfen erst errichtet und betrieben werden, wenn hierfür eine Genehmigung nach dem "Bundes-Immissionsschutzgesetz /BImSchG" erteilt wurde. Für welche Anlagen dies gilt, ist im Anhang unter Nummer 8 der "Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, 4. BImSchV" abschließend festgelegt. Alle anderen Abfallentsorgungsanlagen, mit Ausnahme von Deponien, bedürfen lediglich einer baurechtlichen Genehmigung. Deponien sind im Hessen-Finder als eigenständige Leistung aufgeführt.

    Die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in Hessen wird im "Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG/Durchführung von Genehmigungsverfahren" dargestellt. Das Verfahrensbuch beschreibt den Verfahrensablauf, bietet Hilfestellung in Fragen der Verfahrensführung und dient als Informationsquelle bei spezifischen Verfahrensfragen.
     

    Zuständigkeit

    In Hessen erteilen die Regierungspräsidien die notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen. Hier werden Sie umfassend darüber beraten, was zu beachten ist und welche Antragsunterlagen Sie einreichen müssen.
     

    Für reine Baugenehmigungsverfahren hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) ein "Merkblatt immissionsschutzrechtliche Belange bei Bauvorhaben" herausgebracht, das erste Hinweise beinhaltet, was aus Sicht des Immissionsschutzes bei Bauvorhaben zu beachten ist.

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 80

    65189 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 815-0

    Telefax: +49 611 815-1941

    E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HMUKLV

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 32.2 - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusweg 19

    36251 Bad Hersfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    E-Mail: AbfallHEF@rpks.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fachdienst 7300 - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9

    36037 Fulda

    (Eingang Kurfürstenstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 60067850

    Telefax: 0661 60067870

    E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-fulda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel

    Aktuelles

    Aufbau und Struktur - 

    Beschreibung

    Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.

    An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.

    Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
    Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.

    Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.

    Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)

    Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung

    In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.

    Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.

    Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Zugang: über Rampe

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Bad Salzschlirf - Hauptamt

    Adresse

    Postanschrift

    Fuldaer Straße 2

    36364 Bad Salzschlirf

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag
    08.00 Uhr - 12.00 Uhr
    Dienstag
    14.00 Uhr - 16.00 Uhr
    Donnerstag
    14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06648 9303-17

    Telefax: 06648 9303-22

    E-Mail: s.blum@badsalzschlirf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 32.1 - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    E-Mail: abfallwirtschaft@rpks.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Das HMUKLV hat dazu Formulare entwickelt, die vom Antragsteller auszufüllen sind.

    Die Formulare für die "Antragsunterlagen in Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -Land Hessen" finden Sie als Download auf der Homepage des HLNUG unter dem Pfad Startseite/Luft/Downloads/Downloads-Genehmigungsverfahren. In der den Formularen vorangestellten "Anleitung" wird nochmals ausführlich dargestellt, was neben den Formularen an Unterlagen vorgelegt werden muss wie z. B. Beschreibungen des Vorhabens, Lagepläne und weitere Unterlagen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen sind. Ein Genehmigungsverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn die Antragsunterlagen vollständig sind und allen inhaltlichen Anforderungen entsprechen.

    Grundsätzlich empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme des Antragstellers mit der zuständigen Genehmigungsbehörde. Bereits vor der Einreichung der Antragsunterlagen sollte der Antragsteller das Angebot zu Beratungsgesprächen nutzen, um vorab Art und Umfang der Unterlagen, den Ablauf des Genehmigungsverfahrens, die rechtlichen Grundlagen und einzelfallspezifische Fragen zu klären. Damit kann eine erhebliche Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens erreicht werden.

    Bei reinen Bauvorhaben empfiehlt es sich, zum Beratungsgespräch die ausgefüllte "Checkliste Bauvorhaben" mitzubringen, die Angaben über möglicherweise von dem geplanten Vorhaben ausgehende Emissionen beinhaltet.

     

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ein immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid beinhaltet immer auch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Damit werden Betroffene über die Möglichkeit der Klageerhebung sowie über Frist, Form und Inhalt der Klage und die Adresse des zuständigen Verwaltungsgerichts informiert. Nähere Informationen sind der Verwaltungsgerichtsordnung zu entnehmen.

    Fristen

    Für die Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind gesetzlich Fristen vorgegebenen. Für die Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen nach Eingang des Antrages ist ein Zeitraum von maximal einem Monat vorgesehen. Die Zeit wird unterbrochen, wenn Unterlagen fehlen.

    Bearbeitungsdauer

    Nach der Feststellung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen dauert das eigentliche Genehmigungsverfahren in der Regel zwischen 3 und 7 Monaten, abhängig davon, ob es veröffentlicht werden muss oder nicht.

    Kosten

    Die Berechnung der Gebühren und Auslagen für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren in Hessen erfolgt gemäß Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des HMUKLV. Die Gebühren berechnen sich anteilig entsprechend der Höhe der Investitionskosten des geplanten Vorhabens.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Umfassende Informationen zum Genehmigungsverfahren erhalten Sie auf den Homepages der Regierungspräsidien  Darmstadt, Gießen und Kassel
     

    Bemerkungen

    Die Errichtung und der Betrieb von Deponien bedürfen einer Planfeststellung bzw. Plangenehmigung nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
     

    • Deponien:
      (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 22.05.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reststoffverwertungsanlage, Umweltschutz, Immissionsschutz, Abfall, Müll, Entsorgung, Deponie, Umwelt, Müllentsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English