Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
Haben Sie Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen? Dann können Sie dennoch eine Lebenspartnerschaftsurkunde bei einem deutschen Standesamt beantragen. Sie müssen Ihre Lebenspartnerschaft dafür einmalig nachbeurkunden lassen.
Beschreibung
Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag Urkunden und beglaubigte Ausdrucke aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus. Wenn Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, muss dieser Personenstand in Deutschland einmalig vom Standesamt nachbeurkundet worden sein.
Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie selbst, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sowie Ihre direkten Vor- und Nachfahren einen Antrag beim Standesamt stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag bekommen auch andere Personen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält folgende Angaben:
- Ort und Tag der Begründung der Partnerschaft
- Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung
- Ort und Tag der Geburt beider Personen
- Geschlecht der Lebenspartner
- Angaben zur Religionszugehörigkeit
Was passiert, wenn sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten oder die der anderen Person zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft ändern?
Dann ergänzt das zuständige Standesamt den Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung. Auf Antrag stellt es Ihnen anschließend eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Salzschlirf - Standesamt Bad Salzschlirf und Hosenfeld
Adresse
Postanschrift
Fuldaer Straße 2
36364 Bad Salzschlirf
Öffnungszeiten
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06648 9303-16
Telefax: 06648 9303-22
E-Mail: u.weismueller@badsalzschlirf.de
Kontaktperson
Herr Uwe Weismüller
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06648 9303-16
Fax: 06648 9303-22
E-Mail: u.weismueller@badsalzschlirf.de
erforderliche Unterlagen
als Lebenspartnerin oder Lebenspartner:
-
Nachweis zur Identität:
- Personalausweis,
- Reisepass oder
- geeignetes Ausweisdokument.
als direkter Vorfahr oder Abkömmling:
-
Nachweis zur Identität:
- Personalausweis,
- Reisepass oder
- geeignetes Ausweisdokument.
- Nachweis zur Antragsberechtigung
als andere Person:
-
Nachweis zur Identität
- Personalausweis,
- Reisepass oder
- geeignetes Ausweisdokument.
- Nachweis des rechtlichen Interesses oder des berechtigten Interesses
Formulare
Formulare:
Onlineverfahren möglich:
Schriftform erforderlich:
Persönliches Erscheinen nötig:
Voraussetzungen
- Die im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft muss in Deutschland nachbeurkundet und im Personenstandsregister erfasst worden sein.
- Den Antrag können nur Sie selbst als Lebenspartnerin oder Lebenspartner stellen.
- Ein direkter Vorfahre oder Abkömmling kann den Antrag nur stellen, wenn beide Lebenspartner bereits verstorben sind.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 35 Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 48 Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 50 Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §§ 61 bis 66 Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Sie können einen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht stellen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie berechtigt sind, eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Register zu beantragen, können Sie den Antrag schriftlich und elektronisch bei dem Standesamt einreichen, das die Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat:
Das Standesamt prüft den Antrag und die Berechtigung und stellt Ihnen anschließend die Urkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Register aus.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2 bis 10 Tage.
Weitere Informationen
- Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum "Personenstandsrecht"Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 15.10.2021
Stichwörter
Urkunde, Lebenspartner, Beurkundung, Personenstand, Lebenspartnerschaftsurkunde, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde, Begründung, Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaftsregister, Abkömmling, Beglaubigung, Nachfahre, Ausland, Standesamt, Vorfahre, Personenstandsurkunde, Eingetragene Lebenspartnerschaft, Registereintrag