Amtstierärztliche Kontrolle (Tiereinfuhr/-ausfuhr)
Beschreibung
Bei der
Einfuhr von Heimtieren
(Hunde, Katzen und Frettchen)
aus Nicht-EU-Ländern
und zwar aus den sogenannten gelisteten Drittländern in die Europäische Union müssen die Tiere entsprechend gekennzeichnet sein (Micro-Chip) und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird. Für nicht gegen Tollwut geimpfte Hunde- und Katzenwelpen unter 3 Monaten ist zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung erforderlich, die beim Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu beantragen ist.
Ist das Herkunftsland nicht gelistet, müssen die Tiere vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen Tollwut unterzogen worden sein.
Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen und in einem von der EU zugelassenen Labor durchgeführt werden.
Heimtiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden.
Für das
Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU
gelten besondere Bestimmungen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen gekennzeichnet sein und einen vom Haustierarzt ausgestellten Heimtierausweis besitzen, in dem insbesondere die Tollwutimpfung vom Tierarzt bestätigt wird.
Für bestimmte Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland, Schweden und Malta sind
zusätzliche Anforderungen
vorgesehen. Auch das Mitbringen von Hunden und Katzen aus Nicht-EU-Ländern ist nicht ohne Weiteres möglich. Setzen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig mit Ihrem Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.
Wer Hunde oder Katzen einführt, um sie in der Europäischen Union zu verkaufen, hat weiter reichende Vorschriften einzuhalten, die er bei der zuständigen Veterinärbehörde erfragen kann.
Bei Reisen in
Nicht-EU-Länder
gelten die Bestimmungen dieser Länder.
Zuständigkeit
Bei Einfuhren:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bei Innergemeinschaftlichem Verbringen:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
Internet
Stichwörter
HMUKLV
Fachdienst 6300 - Veterinärwesen, Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Busverbindung
Linien:- Bus: Linie Linie 8: Haltestelle Marianum
- Haltestelle: Busverbindung
Linien:- Bus: Linie Linie 1 und 9 A/B: Haltestelle Klinikum West
- Haltestelle: Busverbindung
Linien:- Bus: Linie Linie 2: Haltestelle Schillerstraße oder Klinikum West
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 6006-6131
Telefon: 0661 6006-6132
Telefon: 0661 6006-6133
Telefax: 0661 6006-6121
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-fulda.de
Internet
Stichwörter
Veterinäramt
Landkreis Fulda
Adresse
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 6006-0
Telefon: 0661 115
Telefax: 0661 6006-449
E-Mail: buergerservice@landkreis-fulda.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Fulda - Kreiskasse
Empfänger: Landkreis Fulda - Kreiskasse
IBAN: DE16 5305 0180 0000 0000 17
BIC: HELADEF1FDS
Bankinstitut: Sparkasse Fulda
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stichwörter
Landratsamt Fulda
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über das innergemeinschaftliche sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter "Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union".
- Regelung zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union:(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft )
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Tierarzt, HMUKLV, Vieharzt, Tierausfuhr, Kontrolle, Tiereinfuhr, Fachtierarzt, Veterinärmediziner, Tiermediziner, Amtstierarzt, Viehdoktor, Veterinär, Tiere