Pflegestützpunkte Einrichtung

    Pflegestützpunkte (PSP)

    Beschreibung

    Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche, möglichst wohnortnahe Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige.


    Die Pflegestützpunkte haben die Funktion eines Wegweisers. Sie erhalten dort Informationen zu den vielfältigen Angeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie erhalten dort genauso Auskunft und Beratung zu Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen.

    Die Mitarbeiter eines Pflegestützpunktes kennen nahezu alle Versorgungs-, Betreuungs-, Beratungs- und sonstigen Unterstützungsangebote in ihrem Einzugsbereich. Sie koordinieren und vernetzen diese vielfältigen Angebote.

    Die Pflegestützpunkte binden Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement der Bürger genauso ein wie kirchliche und gesellschaftliche Träger und Organisationen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Fulda - Fachdienst 4300 - Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1654

    36006 Fulda

    Hausanschrift

    Wörthstraße 15

    36037 Fulda

    (Haupteingang: Tannenbergstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 6006-9410

    Telefon: 06661 6006-9411

    Telefon: 0661 6006-9412

    Telefax: 0661 60069401

    E-Mail: jugendamt@landkreis-fulda.de

    Internet

    Formulare

    Pflegestützpunkte

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 7c (PSP) in Verbindung mit § 7a (Pflegeberatung) Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Bemerkungen

    Zu allen Fragen rund um das Thema "Pflege" erhalten Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 27.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    PSP, Pflegeheim, Pflegebedürftigkeit, Wohnheim, Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, Unterstützung, Pflegestützpunkt, Pflegeberatung, Anlaufstelle zur Beratung, Altenheim, Case-Management, Pflege, Information, Häusliche Pflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English