Pflegezulage für Kriegsopfer Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage

    Pflegezulage für Kriegsopfer, Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage

    Wenn Sie infolge einer Schädigung hilflos sind, können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie infolge einer Schädigung hilflos sind, können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.

    Hilflosigkeit wird zum Beispiel bei diesen als Schädigungsfolgen anerkannten Gesundheitsstörungen angenommen:

    • Blindheit und hochgradige Sehbehinderung
    • Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig - auch innerhalb des Wohnraums - die Benutzung eines Rollstuhls erfordern
    • Hirnschäden, Anfall-Leiden, geistige Behinderung und Psychosen, wenn diese Gesundheitsstörungen allein einen Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 100 bedingen
    • Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputation beiderseits

    Für die Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage gelten die in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) aufgestellten Grundsätze.

    Sie gelten als hilflos, wenn Sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz dauerhaft fremde Hilfe brauchen.

    Dies gilt auch, wenn:

    • die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich ist

    oder

    • die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.

    zuständige Stelle

    Der Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Versorgung und Soziales zu richten.

    Ansprechpartner

    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2351

    36013 Fulda

    Hausanschrift

    Washingtonallee 2

    36041 Fulda

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 661 6207-0

    Telefax: +49 611 327-644915

    E-Mail: postmaster@havs-ful.hessen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen zur Feststellung der Hilflosigkeit (Gutachten des medizinischen Dienstes der Kranken-/Pflegekasse, falls vorhanden)

    Formulare

    Das Antragsformular erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hilflosigkeit muss vorliegen:

    • Hilflos sind Beschädigte, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages dauerhaft fremde Hilfe brauchen.
    • Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt wenn:

    • die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich ist oder
    • die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.
    • Hilflosigkeit wird bei folgenden Krankheiten angenommen:

    • bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung
    • Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig - auch innerhalb des Wohnraums - die Benutzung eines Rollstuhls erfordern
    • bei Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen, wenn diese Behinderungen allein einen GdS von 100 bedingen
    • Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputation beiderseits

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Prüfung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine schädigungsbedingte Hilflosigkeit vorliegt, erfolgt in der Regel im Wege einer versorgungsärztlichen Begutachtung (unter Umständen im Rahmen eines Hausbesuchs).

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Stichwörter

    Querschnittslähmung, Kriegsopfer, Fremde Hilfe, Hilflosigkeit, Hirnschäden, Blindheit, Pflegezulage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English