Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Ihr Führerschein muss in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden? Hier erhalten Sie Informationen dazu.
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ergibt. Nach Ablauf dieser Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument .
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Achtung:
Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Anlage 8e der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Kassel: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
- Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienst
Jetzt schnell und einfach online beantragen
Beschreibung
-
Dokumente vollständig fotografieren oder einscannen (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit und Lesbarkeit)
- Personalausweis/Pass (Vorder- und Rückseite), ausländischer Pass oder elektronischer Aufenthaltstitel
- aktueller Führerschein (Vorder- und Rückseite)
- biometrietaugliches Lichtbild
- ggf. Karteikartenabschrift, sofern vorhanden
- Unterschrift (kann auch mit Maus oder Finger auf dem vorgesehenen Feld erfolgen) - persönliche Daten vervollständigen
- Angaben zur bisherigen Fahrerlaubnisklassen vervollständigen
- Dokumente hochladen
- Gebühr direkt mit paypal, Mastercard, Visacard oder giropay/paydirekt bezahlen
- Nach Eingang des elektronischen Antrags erfolgt eine unverzügliche Bearbeitung. Bei Rückfragen oder unleserlichen Dokumenten melden wir uns bei Ihnen.
Sie erhalten von uns eine E-Mail sobald Ihr neuer Führerschein nach der Herstellung durch die Bundesdruckerei bei uns eingetroffen ist. Über den in der E-Mail übermittelten Link vereinbaren Sie dann einen Termin zur Abholung.
Bei Abholung des neuen Kartenführerscheins ist der alte Führerschein mitzubringen. Dieser ist von uns einzuziehen. Auf Wunsch kann er entwertet wieder ausgehändigt werden.
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadt Kassel - Führerscheinstelle
Aktuelles
In der Führerscheinstelle können Sie Ihren Führerschein beantragen, den Führerschein erweitern lassen, ein Ersatzdokument beantragen und vieles mehr.
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnis@kassel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Führerschein
- Foto-Mustertafel(Bundesdruckerei)
Rechtsgrundlage(n)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §§ 24a, 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 27.07.2021
Stichwörter
Fahrerlaubnis, Umtausch, Führerschein, Kartenführerschein, alte Fahrerlaubnis, Führerscheinumstellung, EU-Führerschein, alter Führerschein