Kraftfahrzeug Zulassung erstmaligOnline erledigen

    Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge

    Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Erstzulassung) erfolgt auf Antrag durch die Zulassungsbehörde. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

    Beschreibung

    Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

     Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.

    Online-Dienste

    Neufahrzeuge Online Zulassen - Landkreis Kassel

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Neufahrzeuge online zulassen - Stadt Kassel

    Beschreibung

    • elektronische Identifizierung mittels Online-Ausweisfunktion
    • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar)
    • Sicherheitscodes übertragen und Daten vervollständigen
    • Gebühren direkt mit Mastercard, Visacard oder giropay/paydirekt bezahlen.
    • für die sofortige Inbetriebnahme den vorläufigen Zulassungsnachweis innerhalb von 30 Minuten downloaden (wird der Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten gedownloadet ist die sofortige Inbetriebnahme nicht möglich)
    • Zulassungsnachweis sichtbar am Fahrzeug anbringen (ermöglicht das Fahren innerhalb Deutschlands für 10 Kalendertage )
    • Kennzeichen am Fahrzeug anbringen
    • Die Zulassungsbescheinigungen inkl. Plaketten werden Ihnen per Post zugestellt
    • Achten Sie bitte darauf, dass die Stempelplaketten nur auf zulässige Kennzeichenschilder aufgebracht werden dürfen, die durch einen autorisierten Kennzeichenprägedienst, entsprechend der bestehenden DIN-Vorschriften, angefertigt wurden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

    • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen

    Aktuelles

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamen Zulassungsbehörden für Stadt und Landkreis Kassel beraten und unterstützen Sie u. a. bei Fahrzeug Anmeldungen, Saisonkennzeichen, Wiederzulassung und vieles mehr.

    Beschreibung

    Adresse

    Postanschrift

    Ritterstraße 1

    34466 Wolfhagen

    Kontakt

    Telefon: 0561 115

    E-Mail: kfz-zulassung@kassel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Kassel - Kfz-Zulassungsstelle Baunatal

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Postanschrift

    Harzweg 15

    34225 Baunatal

    Kontakt

    Telefon: 0561 115

    E-Mail: kfz-zulassung@kassel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Kassel - Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar

    Aktuelles

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamen Zulassungsbehörden für Stadt und Landkreis Kassel beraten und unterstützen Sie u. a. bei Fahrzeug Anmeldungen, Saisonkennzeichen, Wiederzulassung und vieles mehr.

    Beschreibung

    Adresse

    Postanschrift

    Garnisonstraße 6

    34369 Hofgeismar

    Kontakt

    Telefon: 0561 115

    E-Mail: kfz-zulassung@kassel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Kassel - Kfz-Zulassungsstelle Kassel

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Postanschrift

    Ölmühlenweg 4

    34123 Kassel

    Kontakt

    E-Mail: kfz-zulassung@kassel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch Certificate of Conformity (CoC) genannt)
    • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Ggf. sind z.B. zusätzlich vorzulegen:

    • bei Vertretung durch einen Dritten:
       Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:
       die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
    • bei Änderungen am Fahrzeug:  ein Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme). Hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis beantragt werden)

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Neufahrzeug, Kraftfahrzeug anmelden, Erstzulassung, Kfz-Zulassung, Neuer Wagen, Fahrzeuganmeldung, KFZ Neuanmeldung, Neuzulassung, KFZ Anmeldung, Zulassungsstelle, Auto Zulassen, Fahrzeug, Wagen, Neues Auto, Autoanmeldung, Auto anmelden, fabrikneu, Zulassungsbehörde, Fahrzeugneuanmeldung, Neuwagen, Auto

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de