Fundsachen

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Hinweise für Kassel: Fundsachen - Gegenstand gefunden

    Online-Dienst

    Online-Fundbüro

    ID: L100001_384050682

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Verwaltung

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kassel: Fundsachen - Gegenstand gefunden

    Sie haben etwas in Kassel gefunden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Fundsachen - Gegenstand gefunden

    Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen (§971 BGB). Der gesetzliche Finderlohn beträgt bei Sachen

    • bis zu einem Wert von 500 Euro: 5% des Wertes
    • über einem Wert von 500 Euro: 5% des Wertes zzgl. 3% vom Mehrwert (über 500 Euro).
    • bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 % des Wertes.

    Fristen

    Hinweise für Kassel: Fundsachen - Gegenstand gefunden

    Wir bewahren, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, Fundsachen mindestens 6 Monate auf. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so können Sie als Finder/in Eigentumsanspruch geltend machen.

    Der Eigentumsanspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Fundbüros geltend zu machen.
    Wird diese Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt Kassel selbst Eigentümer dieser Sache.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kassel: Fundsachen - Gegenstand gefunden

    Informationen zu unserer Online-Fundsachenversteigerung bzw. -verkauf, entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link: Online-Fundsachenversteigerung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Finderlohn, Verlorene Sachen, Verloren, Gefunden, Fundbüro, Fundamt, Fundsachen, Wertsachen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de