Häusliche Krankenpflege für Krankenversicherte Bewilligung

    Häusliche Krankenpflege

    Werden Sie zu Hause medizinisch versorgt und benötigen zusätzlich Krankenpflege durch eine qualifizierte Pflegekraft könnte für Sie Häusliche Krankenpflege durch einen Pflegedienst in Frage kommen.

    Beschreibung

    Versicherte haben Anspruch auf Häusliche Krankenpflege, die grundsätzlich Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst. Die Leistung wird vom Arzt verordnet und muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Vorausgesetzt im Haushalt lebt keine andere Person, die die Versorgung übernehmen kann. Welche Leistungen übernommen werden, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab:

    Wenn mit der häuslichen Krankenpflege der ärztliche Behandlungserfolg gesichert wird, werden die Kosten für die Behandlungspflege übernommen, so lange das medizinisch erforderlich ist (Sicherungspflege). In Ihrer Satzung kann die Krankenkasse auch die Übernahme der Grundpflege und der Hauswirtschaftlichen Versorgung vorsehen.

    Wenn mit der häuslichen Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt ersetzt, vermieden oder verkürzt werden kann, werden die Kosten für die Behandlungspflege und wenn erforderlich zusätzlich die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernommen (Krankenhausvermeidungspflege).

    Wer wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung auf Unterstützung angewiesen ist, erhält die sogenannte Unterstützungspflege (Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung).

    Bei der Krankenhausvermeidungs- und der Unterstützungspflege erfolgt die Kostenübernahme je nach Krankheitsfall in der Regel bis zu vier Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich. Beide Leistungen umfassen auch die ambulante Palliativversorgung. 
     

    Hinweise für Kassel: Hilfen zur ambulanten/häuslichen Pflege (Sozialhilfe)

    Zuständigkeit

    An Ihren behandelnden Vertragsarzt / Ihre behandelnde Vertragsärztin bzw. Ihre gesetzliche Krankenkasse  Hier erhalten Sie auch weitergehende Informationen zu Voraussetzungen und Umfang der Leistungen.

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege

    Aktuelles

    Die Abteilung Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu Unterstützungsleistungen für behinderte oder pflegebedürftige Personen.

    Beschreibung

    Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Informationen benötigen im Zusammenhang mit Leistungen bei

    • einer Behinderung oder drohenden Behinderung, wie z. B. Frühförderung oder Schulassistenz,
    • Pflegebedürftigkeit, wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen oder einem Pflegedienst erbracht wird und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken,
    • teilstationärer oder stationärer Pflege, wenn die Leistungen der Pflegekasse für die Bedarfsdeckung nicht ausreichen
    • Bestattungskosten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    Kontaktperson

    • Frau Michaela Baier
    • Herr Gunter Krantz
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Os - Pa
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Es - Hi
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Ac - An
    • Frau Angelika Mol
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Ap - Aru
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Lp - M
    • Frau Cornelia Stage
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Bar - Bas
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Stud - Z
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Reh - Rol
    • Frau Heike Saal
    • Frau Diana Buchwald
    • Frau Isabel Sonntag
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Arv - Baq
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Ra - Reg
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Rom - Stuc
    • Frau Marua Varis
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Ao - null
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Hj - Lo
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Pb - Pz
    • Frau Leonie Witte
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: N - Or
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Bat - Er
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Aa - Ab

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen eine ärztliche Verordnung. 

    Formulare

    Eine vertrgsärztliche Verordnung wird benötigt.

    Voraussetzungen

    • Die Versorgung erfolgt in Ihrem Haushalt, in Ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte Menschen. 
    • In Ihrem Haushalt darf keine Person leben, die den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann
    • Die Leistung wurde von Ihrem Arzt verordnet und von Ihrer Krankenkasse genehmigt. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt die Krankenkasse die Leistung ab, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie dagegen vor dem Sozialgericht klagen.

    Verfahrensablauf

    Die häusliche Krankenpflege muss ärztlich verordnet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem behandelnden Vertragsarzt / Ihrer behandelnden Vertragsärztin bzw. bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

    Kosten

    Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Behandlungstage je Kalenderjahr. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Kassenleistung, Gesundheit, Krankenkassenleistung, Behandlungspflege

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de