Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Hinweise für Kassel: Winterdienst

    Das Winterdienstteam der Stadtreiniger beseitigt mit fast 100 Beschäftigten und über 40 Fahrzeugen Eis und Schnee im Kasseler Stadtgebiet. Für die Sicherheit geht der Dienst rund um die Uhr. Dazu zählen Rufbereitschaft, Wochenenddienste, Schichtdienste sowie der Einsatz an Sonn- und Feiertagen.

    Der Fahrbahnwinterdienst auf öffentlichen Straßen wird in 3 Dringlichkeitsstufen unterschieden. Die Bearbeitung erfolgt in aufsteigender Reihenfolge:

    1. Dringlichkeitsstufe
      alle Hauptverkehrsstraßen
    2. Dringlichkeitsstufe
      Nebenstraßen, die aus Wohngebieten zu den Hauptstraßen führen
    3. Dringlichkeitsstufe
      alle restlichen Straßen, die nicht unter die Dringlichkeitsstufen 1. und 2. Fallen
       

    Auch Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs werden vom Team der Stadtreiniger von Schnee und Eis befreit und abgestreut. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Die Stadtreiniger - Eigenbetrieb

    Aktuelles

    Tag für Tag sind die Mitarbeiter der Stadtreiniger im Einsatz und sorgen sichtbar oder im Hintergrund für eine saubere Stadt.

    Beschreibung

    Die Stadtreiniger sind ein Eigenbetrieb der Stadt Kassel. Der Betrieb hat sich mit seinem umfangreichen Leistungsspektrum als Dienstleister rund um den Abfall in Nordhessen bewährt. Sie übernehmen die Aufgaben der Abfallentsorgung in Kassel.
    Die Stadtreiniger vereinen:

    • Beratungskompetenz
    • Marktkenntnisse
    • modernste Verwertungs-, Behandlungs- und Entsorgungstechnik
    • optimale Sammlungs- und Transportleistungen
    • sicheren Winterdienst und umfassende Straßenreinigung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Lossewerk 15

    34123 Kassel

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag6.30 – 17 UhrDienstag6.30 – 17 UhrMittwoch6.30 – 17 UhrDonnerstag6.30 – 17 UhrFreitag6.30 – 17 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 5003-0

    Telefax: 0561 5003-411

    E-Mail: info@stadtreiniger.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Glatteis, Schnee, Streupflicht, Schneeräumung, Räumpflicht, Eis, Winterdienst, Streusplitt, Sand, Streumittel, Schneepflug, Räum- und Streupflicht, Streusalz, Granulat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English