Abfall: Altpapier
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Hinweise für Kassel: Altpapier entsorgen
Online-Dienst
Hier gehts zum Abfallkalender
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.
Ansprechpartner
Stadt Kassel - Die Stadtreiniger - Eigenbetrieb
Aktuelles
Tag für Tag sind die Mitarbeiter der Stadtreiniger im Einsatz und sorgen sichtbar oder im Hintergrund für eine saubere Stadt.
Beschreibung
Die Stadtreiniger sind ein Eigenbetrieb der Stadt Kassel. Der Betrieb hat sich mit seinem umfangreichen Leistungsspektrum als Dienstleister rund um den Abfall in Nordhessen bewährt. Sie übernehmen die Aufgaben der Abfallentsorgung in Kassel.
Die Stadtreiniger vereinen:
- Beratungskompetenz
- Marktkenntnisse
- modernste Verwertungs-, Behandlungs- und Entsorgungstechnik
- optimale Sammlungs- und Transportleistungen
- sicheren Winterdienst und umfassende Straßenreinigung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Montag6.30 – 17 UhrDienstag6.30 – 17 UhrMittwoch6.30 – 17 UhrDonnerstag6.30 – 17 UhrFreitag6.30 – 17 UhrKontakt
Telefon: 0561 5003-0
Telefax: 0561 5003-411
E-Mail: info@stadtreiniger.de
Kontaktperson
Frau Ulrike Schimann
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Hinweise für Kassel: Altpapier entsorgen
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
blaue Tonne, Altpapier, Wertstoffhof, Altpapiertonne, Altpapiercontainer, Entsorgung