Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung Kostenübernahme

    Heimbetreuung (vollstationäre Pflege) für Menschen mit Behinderungen Kostenübernahme

    Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.

    Beschreibung

    Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, z.B. in einer Einrichtung über Tag und Nacht, in der 

        die Teilhabe am Arbeitsleben, 
        an Bildung 
        die soziale Teilhabe, 
        die schulische Ausbildung oder 
        die Erziehung von Menschen mit Behinderungen 

    im Vordergrund stehen? 

    Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten. 

    Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten. 

    Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen

        das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
        das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden, 
        der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen. 

    Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.

    Hinweise für Kassel: Hilfe zur stationären Pflege - Heimbetreuung (Sozialhilfe)

    Zuständigkeit

    Beratung zur Wahl der richtigen Pflegeeinrichtung erhalten Sie beim Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt sowie bei den Pflegestützpunkten.
    Informationen gibt es aber auch bei Ihrer Pflegekasse. Sie ist nach § 7a SGB XI zu einer umfassenden Pflegeberatung innerhalb von 2 Wochen verpflichtet.
    Den Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe können Sie über den nachfolgend genannten Link in Erfahrung bringen: Pflegestützpunkt

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege

    Aktuelles

    Die Abteilung Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu Unterstützungsleistungen für behinderte oder pflegebedürftige Personen.

    Beschreibung

    Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Informationen benötigen im Zusammenhang mit Leistungen bei

    • einer Behinderung oder drohenden Behinderung, wie z. B. Frühförderung oder Schulassistenz,
    • Pflegebedürftigkeit, wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen oder einem Pflegedienst erbracht wird und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken,
    • teilstationärer oder stationärer Pflege, wenn die Leistungen der Pflegekasse für die Bedarfsdeckung nicht ausreichen
    • Bestattungskosten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    Kontaktperson

    • Frau Sylke Bamberg
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: -
    • Frau Elke Heidenreich
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Run - Sp
    • Frau Monika Humburg
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Sq - T
    • Frau Petra Krause
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Cj - Hei
    • Frau Kristina Thielemann
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: A - Ci
    • Herr Volker Preilowski
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Krf - Or
    • Frau Jessica Goj
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Hej - Kre
    • Frau Martina Bleßmann
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: U - Z
    • Frau Simone Usdowski
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Os - Rum

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

    Voraussetzungen

    • Pflegebedürftige sind in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung untergebracht

    oder

    • leben in einer besonderen Wohnform
    • gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Hilfe zur stationären Pflege - Heimbetreuung (Sozialhilfe)

    • SGB XII

    Verfahrensablauf

    Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Informationen zur Bearbeitungsdauer erhalten Sie durch die für Sie zuständige Pflegekasse.

    Kosten

    Die Antragstellung ist kostenlos.

    Bemerkungen

    Weitergehende Informationen finden Sie im Beratungs- und Informationsportal: "Pflege in Hessen"

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. am 25.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    besondere Wohnformen, Leistungen für Menschen mit Behinderung, soziale Teilhabe, Teilhabe am Arbeitsleben, Tag und Nacht, vollstationäre Einrichtungen, besondere Wohnformen, Einrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English