Heimbetreuung (vollstationäre Pflege) für Menschen mit Behinderungen Kostenübernahme
Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.
Beschreibung
Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, z.B. in einer Einrichtung über Tag und Nacht, in der
die Teilhabe am Arbeitsleben,
an Bildung
die soziale Teilhabe,
die schulische Ausbildung oder
die Erziehung von Menschen mit Behinderungen
im Vordergrund stehen?
Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten.
Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten.
Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen
das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden,
der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen.
Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.
Hinweise für Kassel: Hilfe zur stationären Pflege - Heimbetreuung (Sozialhilfe)
Zuständigkeit
Beratung zur Wahl der richtigen Pflegeeinrichtung erhalten Sie beim Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt sowie bei den Pflegestützpunkten.
Informationen gibt es aber auch bei Ihrer Pflegekasse. Sie ist nach § 7a SGB XI zu einer umfassenden Pflegeberatung innerhalb von 2 Wochen verpflichtet.
Den Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe können Sie über den nachfolgend genannten Link in Erfahrung bringen: Pflegestützpunkt
Ansprechpartner
Stadt Kassel - Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege
Aktuelles
Die Abteilung Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu Unterstützungsleistungen für behinderte oder pflegebedürftige Personen.
Beschreibung
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Informationen benötigen im Zusammenhang mit Leistungen bei
- einer Behinderung oder drohenden Behinderung, wie z. B. Frühförderung oder Schulassistenz,
- Pflegebedürftigkeit, wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen oder einem Pflegedienst erbracht wird und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken,
- teilstationärer oder stationärer Pflege, wenn die Leistungen der Pflegekasse für die Bedarfsdeckung nicht ausreichen
- Bestattungskosten.
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Sylke Bamberg
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: -
Frau Elke Heidenreich
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Run - Sp
Frau Monika Humburg
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Sq - T
Frau Petra Krause
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Cj - Hei
Frau Kristina Thielemann
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A - Ci
Herr Volker Preilowski
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Krf - Or
Frau Jessica Goj
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Hej - Kre
Frau Martina Bleßmann
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: U - Z
Frau Simone Usdowski
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Os - Rum
Internet
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Voraussetzungen
- Pflegebedürftige sind in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung untergebracht
oder
- leben in einer besonderen Wohnform
- gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Hilfe zur stationären Pflege - Heimbetreuung (Sozialhilfe)
- SGB XII
Verfahrensablauf
Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Informationen zur Bearbeitungsdauer erhalten Sie durch die für Sie zuständige Pflegekasse.
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Bemerkungen
Weitergehende Informationen finden Sie im Beratungs- und Informationsportal: "Pflege in Hessen"
- Pflege in Hessen(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. am 25.11.2020
Stichwörter
besondere Wohnformen, Leistungen für Menschen mit Behinderung, soziale Teilhabe, Teilhabe am Arbeitsleben, Tag und Nacht, vollstationäre Einrichtungen, besondere Wohnformen, Einrichtungen