Hundesteuer AnmeldungOnline erledigen

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Hinweise für Kassel: Hundesteuer

    Online-Dienste

    Digitale Hundesteuermarke

    ID: L100001_397612023

    Beschreibung

    Vervollständigen Sie nachfolgende Daten in unserem Online-Service:

    • Halterdaten
    • Kassenzeichen
    • Rasse
    • Nummer der Hundesteuermarke
    • Transpondernummer / Chipnummer (15-stellig)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hund online abmelden

    ID: L100001_379548104

    Beschreibung

    • vervollständigen Sie manuell Ihre persönlichen Daten
    • vervollständigen Sie manuell die Angaben zu Ihrem Hund
    • Nachweisdokumente vollständig fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder einscannen
    • Bankverbindung angeben auf die ein etwaig entstehendes Guthaben erstattet werden soll

    Bitte senden Sie im Anschluss die Hundesteuermarke an die Stadt Kassel zurück.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hund online anmelden

    ID: L100001_379548106

    Beschreibung

    • vervollständigen Sie manuell Ihre persönlichen Daten
    • vervollständigen Sie manuell die Angaben zu Ihrem Hund (Chipnummer, Wurfdatum, Rasse etc.)
    • vervollständigen Sie die Angaben zum Vorbesitzer
    • Bei Steuerbefreiung und/oder Steuerermäßigung; Nachweisdokumente vollständig fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder einscannen
    • Die Digitale Hundesteuermarke kann zusätzlich beantragt werden.
    • Das SEPA-Lastschriftmandat kann direkt im Anmeldevorgang erteilt werden (optional).

    Bei Rückfragen oder unleserlichen Dokumenten melden wir uns bei Ihnen.

    Nach Eingang des elektronischen Antrags zur Anmeldung Ihres Hundes erfolgt eine unverzügliche Bearbeitung. Sie erhalten in Folge einen Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    SEPA-Basis-Lastschriftmandat für die Hundesteuer online erteilen

    ID: L100001_379887000

    Beschreibung

    Vervollständigen Sie nachfolgende Daten in unserem Online-Service

    • Angaben der zahlungspflichtigen Person(en)
    • Angaben der kontoinhabenden Personen(en)
    • IBAN und BIC des Zahlungskontos
    • Kassenzeichen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Steuern

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 7

    34117 Kassel

    Postanschrift

    34117 Kassel

    (Obere Königsstraße 8)

    Öffnungszeiten

    Derzeit finden keine offenen Sprechzeiten statt. 

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

     Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.

    Fristen

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.

    Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

    Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundesteuer, Hunde anmelden, Hundeabmeldung, Haustier, Gemeindesteuern, Hund, Hund Anmeldung, Hundeanmeldung, kommunale Steuer, Hunde abmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English