Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Hinweise für Kassel: Wählbarkeitsbescheinigung
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Kassel - Verwaltung und Wahlen
Aktuelles
Das Sachgebiet Verwaltung und Wahlen organisiert die Wahlen und Abstimmungen in den Kasseler Wahlkreisen.
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 787-8510
E-Mail: wahlen@kassel.de
Kontaktperson
Frau Katharina Rockenbach
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag