Versammlung BestätigungOnline erledigen

    Öffentliche Versammlung: anmelden

    Beschreibung

    Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

    Hinweise für Kassel: Versammlungen/Aufzüge anmelden

    Online-Dienst

    Versammlungen/Aufzüge online anmelden

    ID: L100001_385147009

    Beschreibung

    • persönliche Daten manuell vervollständigen
    • persönliche Daten der verantwortlichen Person vervollständigen
    • Daten zur Veranstaltung/zum Aufzug vervollständigen (Datum, Uhrzeit, Teilnehmerzahl, Ort bzw. Streckenverlauf
    • ggf. geplante Aktionen (zum Beispiel Straßentheater, Livemusik) eintragen

    Datenschutz Infoblatt

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    Kontakt

    E-Mail: ordnung-aufsicht@kassel.de

    E-Mail: hsog.ordnungsamt@kassel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie

    • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),

    • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,

    • Art,  Gegenstand und Ablauf der Versammlung,

    • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,

    • Zahl der Ordner,

    • voraussichtliche Teilnehmerzahl und

    • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)

    beinhalten.

    Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Demonstrationen, Demonstration, Aufzüge, Ansammlung, Auflauf, Zusammenkunft, Treffen, Öffentliche Versammlung, Forum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de