Anzeige einer Geburt EntgegennahmeOnline erledigen

    Geburten, Geburtsanmeldung

    Beschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

     Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Hinweise für Kassel: Geburten anmelden

    Online-Dienst

    Geburt online anmelden

    ID: L100001_379548102

    Beschreibung

    • Ausweise und Dokumente fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder einscannen
    • vervollständigen Sie manuell Ihre persönlichen Daten
    • Ausweise und Dokumente hochladen
    • direkt mit paypal, Mastercard oder Visacard bezahlen

    Nach Eingang des elektronischen Antrags zur Geburtsanmeldung erfolgt eine unverzügliche Bearbeitung in unserem Standesamt. Bei Rückfragen oder unleserlichen Dokumenten melden wir uns bei Ihnen.

    Sie erhalten nach einigen Tagen die gewünschten Geburtsurkunden per Post.

    Datenschutz Infoblatt Geburt anmelden

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Geburten, Sterbefälle und Urkunden

    Aktuelles

    Ansprechpartner zur Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Namensänderungen, nachträgliche Ausstellung von Personenstandsurkunden und Kirchenaustritten

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
     

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Internationale Geburtsurkunde, Geburt, Antrag Geburtsurkunde, Geburten, Geburtsanmeldung, Anonyme Geburt, Bescheinigung Geburt, Geburtsurkunde, Mehrlingsgeburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Geburtsanzeige, Standesamt, Frühgeburt, mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburtsbeurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English