Bodenrichtwert AuskunftOnline erledigen

    Bodenrichtwertauskunft erstellen

    Wenn Sie Informationen über den Bodenrichtwert, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstücksverkaufs bzw. eines Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft erhalten.

    Beschreibung

    Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.

    Über den Geodatenshop "Geodaten online" der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
    Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:

    • Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
    • Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.

    Hinweise für Kassel: Bodenrichtwerte

    Online-Dienst

    Geodaten online

    ID: L100001_383642945

    Beschreibung

    Geodaten online ist ein Angebot der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) und ermöglicht den Bezug von Produkten des Liegenschaftskatasters, der Landesvermessung und der Immobilienwertermittlung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

    Aktuelles

    Der Gutachterausschuss ist für die Transparenz des Immobilienmarktes der documenta-Stadt Kassel verantwortlich.

    Beschreibung

    Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der documenta-Stadt Kassel ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches eine selbstständige und unabhängige Institution des Landes Hessen. Ihm gehören ehrenamtliche Sachverständige aus verschiedenen Berufsgruppen als Gutachter an. Die Auftraggeber des Gutachterausschusses sind öffentliche und private Institutionen, Verbände und Privatpersonen.

    In Kassel besteht des Gutachterausschuss aus einem Vorsitzenden und 13 ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern. Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeiten bedient er sich einer Geschäftsstelle, die beim Amt Vermessung und Geoinformation angesiedelt ist. Die Hauptaufgabe der Gutachterausschüsse ist es nach den gesetzlichen Vorgaben des BauGB§§192-197, Transparenz auf dem Immobilienmarkt herzustellen.

    Gesetzliche Aufgaben: 

    • Führung der Kaufpreissammlung durch Auswertung von Immobilien-Kaufverträgen
    • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung (anonymisiert)
    • Ermittlung von Bodenrichtwerten (alle zwei Jahre)
    • Veröffentlichung der Bodenrichtwertkarte
    • Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
    • Veröffentlichung des Immobilienmarktberichtes (jährlich)
    • Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Liegenschaftszinssätze, Bodenpreisindexreihen, Rohertragsfaktoren u.a.)
    • Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie Rechten an Grundstücken
    • Erstellung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
    • Marktanalyse 

    Adresse

    Hausanschrift

    Sickingenstraße 7

    34117 Kassel

    Kontakt

    E-Mail: gutachterausschuss@kassel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Erstellung einer Bodenrichtwertauskunft ist kein Verwaltungsakt und hat keine rechtliche Bindung. Daher sind keine Rechtsmittel vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf. 
    Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.

    Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.

    Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten: 

    • VBORIS-Format (XML-Format)
    • WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte 
    • wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation am 30.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    BORIS, Bodenrichtwertzone, Bodenrichtwerte, Grundsteuer, Bodenpreis, Bodenrichtwertkarte, Grundstücksmarkt, Bauflächen, Immobilienmarkt, Grundstück, Immobilienbewertung, Ackerland, Bauland, Gutachterausschüsse, Bodenrichtwertinformationssystem, Gutachterausschuss

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de