Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen
Beschreibung
Das "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) ist am 1. Juli 2017 bundesweit in Kraft getreten.
Es sieht vor, dass Gesundheitsämter eine vertrauliche gesundheitliche Beratung anbieten. Diese umfasst Informationen über sexuell übertragbare Krankheiten, Schwangerschaft, Empfängnisverhütung, Alkohol- und Drogenkonsum und bietet die Gelegenheit, eine bestehende Zwangslage zu offenbaren.
Das Beratungsgespräch ist die Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit bei der Kommune, in der man überwiegend tätig ist.
Hinweise für Kassel: Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen
Falls gewünscht, informieren wir gerne über weitere Beratungsangebote.
Die Beratung ist vertraulich!
Zuständigkeit
An das Gesundheitsamt, das für die Kommune zuständig ist, in der man überwiegend tätig ist.
Ansprechpartner
Stadt Kassel - Hygienische Dienste
Aktuelles
Beschreibung
Die Sicherstellung hygienischer Verhältnisse in den verschiedensten Lebensbereichen zählt zu den traditionellen und ureigensten Aufgaben des Gesundheitsamtes. Im Gesundheitsamt Region Kassel sind hierfür die hygienischen Dienste zuständig.
Die hygienischen Dienste bieten vielfältige Beratungsleistungen an und führen zahlreiche Kontroll- und Überwachungsaufgaben durch. Wenn Sie ein hygienisches Problem haben, sind die hygienischen Dienste Ihr Ansprechpartner. Ob eine Wohnung verschimmelt oder vermüllt ist, Insekten oder Nagetiere auftauchen, wo sie nicht hingehören, wir sind zuständig. Trinkwasser sollte klar und geruchfrei sein. Wenn es eigenartig riecht oder verfärbt ist, wenden Sie sich an uns, wir können Ihnen helfen.
Aber auch wenn Sie sich über Schutzimpfungen für In- und Ausland, Malariavorbeugung für Tropenreisen oder Informationen über Infektionskrankheiten einschließlich sexuell übertragbarer Krankheiten und Aids interessieren, sind wir für Sie da.
Eine ganze Reihe von Aufgaben nehmen wir wahr, ohne dass Sie im Normalfall etwas davon merken. So überwachen wir Arzt- und Zahnarztpraxen, Altenheime, Krankenhäuser sowie ambulante Pflegedienste und beraten diese in hygienischen Fragen. Wir haben aber auch ein Auge auf die Hygiene in Schulen, Kindergärten und Gemeinschaftseinrichtungen und überwachen die Wasserversorger und die Bäderbetriebe, damit Trinkwasser unser bestgehütetes und sicherstes Lebensmittel bleibt und Sie im Sommer unbesorgt in unseren Schwimmbädern und Badegewässern planschen oder schwimmen gehen können.
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Helena Konstan
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis, Reisepass oder ein Ausweisersatz
Hinweise für Kassel: Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen
Außerdem der Impfausweis falls vorhanden.
Voraussetzungen
Eine gesundheitliche Beratung müssen alle in der Prostitution tätigen Personen im Gesundheitsamt wahrnehmen.
Sie ist die Voraussetzung zur Neuanmeldung der Tätigkeit bei der Kommune, in der man überwiegend tätig ist.
Prostituierte, die ihre Tätigkeit schon vor dem 1. Juli 2017 ausgeübt haben, müssen die Gesundheitsberatung bis zum 31. Dezember 2017 wahrgenommen haben.
Rechtsgrundlage(n)
§10 Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG).
Verfahrensablauf
Den Ablauf können Sie beim zuständigen Gesundheitsamt erfragen.
Bearbeitungsdauer
Das Beratungsgespräch dauert in der Regel etwa 30 min.
Kosten
Bitte beim zuständigen Gesundheitsamt erfragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wie oft muss man sich beraten lassen?
Bei Personen über 21 Jahren:
Nach der Erstanmeldung alle zwölf Monate.
Übergangsregelung:
Bei einer Erstanmeldung bis zum 31.Dezember 2017 zwei Jahre nach der ersten Gesundheitsberatung, danach alle zwölf Monate.
Bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren:
Nach der Erstanmeldung alle sechs Monate.
Die Bescheinigung über die erfolgte Beratung kann auch auf den bei der Anmeldung der Tätigkeit vergebenen Alias ausgestellt werden.
Bemerkungen
Die Prostituierten haben die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung bei der Ausübung der Tätigkeit mitzuführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.11.2017
Stichwörter
Prostitution