Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes EintragungOnline erledigen

    Eintragung in das Verzeichnis des zulassungsfreien Handwerks und der handwerksähnlichen Gewerbe

    Sie könnten den Wünsch haben, den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe aufzunehmen. In diesem Fall, müssen Sie dies unverzüglich der für den Betriebsort zuständigen Handwerkskammer unverzüglich anzeigen.

    Beschreibung

    Für die Anzeige eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe stellen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die einzureichenden Unterlagen - je nach Handwerkskammer - als Kopien, beglaubigte Kopien oder im Original beilegen.

    Ein Gewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in der Anlage B der Handwerksordnung (siehe Rechtsgrundlagen) aufgeführt ist.

    Nach Anzeige des handwerksähnlichen Gewerbes stellt die Handwerkskammer eine Bestätigung der Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes (Gewerbekarte) aus. Mit der Gewerbekarte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Handwerkskammer, in deren Bezirk sich Ihre zukünftige Betriebsstätte befindet.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Kassel

    Adresse

    Hausanschrift

    Scheidemannplatz 2

    34117 Kassel

    Kontakt

    Telefon: 0561 78 88-0

    Telefax: 0561 78 88-165

    E-Mail: handwerkskammer@hwk-kassel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personaldokument

    Vorlage von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltstitel oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten (bei Onlineverfahren benötigen Sie ihren neuen Personalausweis oder eine vergleichbare Authentifizierungsmöglichkeit)

    • aktueller Handelsregsiterauszug oder Gesellschaftsvertrag (bei juristischen Personen)
    • Eingetragene Unternehmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (zum Beispiel GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Satzung ein.
    • gegebenenfalls. weitere Unterlagen gemäß § 20 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Handwerksordnung (HwO)

    Formulare

    • Formulare: keine (keine bundeseinheitliche Regelung)
    • Schriftform erforderlich:  nein
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    • Handwerksmäßige Ausübung eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gemäß Anlage B zur Handwerksordnung (HwO).
    • Für die Anmeldung benötigen Sie - anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk - keinen Qualifikationsnachweis oder Meistertitel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen bei der zuständigen Handwerkskammer den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. Je nach Angebot der Handwerkskammer steht das Antragsformular online bereit. Sie können Ihre Unterlagen auch persönlich einreichen und den Antrag vor Ort ausfüllen.
    • Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, das Verfahren über eine Einheitliche Stelle wie zum Beispiel den für den Betriebsort zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln.
    • Nach Prüfung durch die zuständige Handwerkskammer erfolgt die Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
    • Über die Eintragung stellt Ihnen die Handwerkskammer eine Bestätigung (Gewerbekarte) aus.

    Fristen

    Anzeige der Gewerbetätigkeit: unverzüglich bei Beginn der Tätigkeit

    Bearbeitungsdauer

    maximal 3 Monate nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen (vergleiche § 10 Absatz 1 HwO)

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

    Weitere Informationen

    Beratung und Kontaktdaten der Handwerkskammern 

    https://www.handwerkskammer.de

    Liste aller zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

    https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Plisseebrenner, Pinselmacher, Gerber, Bügelanstalten, Wachszieher, Betonschneider, Dekateure, Stricker, Schnellreiniger, Glasmaler Porzellanmaler, Kabelverleger, Holzblockmacher, Textil, Brauer, Dekorationsnäher, Modisten, Metallpolierer, Metallblasinstrumentenmacher, Handdrucker, Drucker, Getränkeleitungsreiniger, Klavierbauer, Anschlussarbeiten, zulassungsfreie, Einbau, Appreteure, Stoffmaler, Klöppler, Holzschindelmacher, Holzbildhauer, Handzuginstrumentenmacher, Handschuhmacher, Metallschleifer, Feinoptiker, Speiseeishersteller, Holzblasinstrumentenmacher, Lampenschirmhersteller, Betrieb, Theaterkostümnäher, Weinküfer, handwerksähnlich, Kanalreiniger, Drahtgestellen, Schneidwerkzeugmechaniker, Bautentrocknungsgewerbe, Bodenleger, Keramiker, Metallsägen, Segelmacher, Uhrmacher, Herstellung, Schlagzeugmacher, Eisenflechter, Rammgewerbe, Buchbinder, Dekorationszwecke, Schuhreparaturen, Schuhmacher, Bestatter, Theaterplastiker, Kosmetiker, Gebäudereiniger, Bogenmacher, Holzschuhmacher, Textilgestalter, Metallgießer, Holz- und Bautenschützer, Metallbildner, Hochbau, Mälzer, Teppichreiniger, Müller, Änderungsschneider, Requisiteure, Cembalobauer, Flexografen, Vergolder, Galvaniseure, Fleischzerleger, Ausstattungsmaler, Daubenhauer, Sticker, Geigenbauer, Asphaltierer, Feintäschner, Klavierstimmer, Bürstenmacher, Weber, Posamentierer, Zupfinstrumentenmacher, Fleischer, Holz-Leitermacher, Rohrreiniger, Sonderanfertigung, Fuger, Maßschneider, Fleckteppichhersteller, Tankschutzbetriebe, Graveure, Modellbauer, Baufertigteilen, Textilreiniger, Korbgestalter, Schärfer, Steindrucker, Goldschmiede Silberschmiede, Edelsteinschleifer, Ausbeiner, Innerei, Maskenbildner, Kürschner, Gewerbe, Sattler, Edelsteingraveure, Betonbohrer, Kuttler, Holzreifenmacher, Muldenhauer, Fahrzeugverwerter, Schirmmacher, Handwerk, Flechtwerkgestalter, Fotografen, Theatermaler, Kunststopfer, Siebdrucker

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English