Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Bauen und Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Landenhäuser Straße 11

    36367 Wartenberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie VB 26

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der barrierefreie Eingang befindet sich auf der hinteren Seite des Rathauses.

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

    Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 07:30 - 13:00 Uhr

    Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie bitten wir um vorherige Terminvergabe.

    Termine können Sie telefonisch unter der 06641/9698-0 ausmachen oder per E-Mail an die info@gemeinde-wartenberg.de schicken.

    Kontakt

    Telefon: 06641 9698-0

    Telefax: 06641 9698-24

    E-Mail: info@gemeinde-wartenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Lastschriftverfahren, Lastschriftverfahren, SEPA-Überweisung, Rechnung, Überweisung, SEPA-Lastschrift, Überweisung/Zahlschein

    Bankverbindung

    Gemeinde Wartenberg

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    Empfänger: Gemeinde Wartenberg

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    Bankinstitut:

    Gemeinde Wartenberg

    Empfänger: Gemeinde Wartenberg

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    Weitere Informationen

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    Version

    Technisch geändert am 20.10.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schneepflug, Schnee, Räum- und Streupflicht, Streusalz, Streumittel, Streupflicht, Räumpflicht, Glatteis, Streusplitt, Schneeräumung, Granulat, Winterdienst, Eis, Sand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de