Liegenschaftskataster Einsicht gewähren

    Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen

    Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen.

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilien. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.

    Ansprechpartner

    Bauen und Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Landenhäuser Straße 11

    36367 Wartenberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie VB 26

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der barrierefreie Eingang befindet sich auf der hinteren Seite des Rathauses.

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

    Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 07:30 - 13:00 Uhr

    Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie bitten wir um vorherige Terminvergabe.

    Termine können Sie telefonisch unter der 06641/9698-0 ausmachen oder per E-Mail an die info@gemeinde-wartenberg.de schicken.

    Kontakt

    Telefon: 06641 9698-0

    Telefax: 06641 9698-24

    E-Mail: info@gemeinde-wartenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Lastschriftverfahren, Lastschriftverfahren, SEPA-Überweisung, Rechnung, Überweisung, SEPA-Lastschrift, Überweisung/Zahlschein

    Bankverbindung

    Gemeinde Wartenberg

    Empfänger: Gemeinde Wartenberg

    IBAN: DE47 5199 0000 0001 0062 07

    BIC: GENODE51LBI

    Bankinstitut:

    Gemeinde Wartenberg

    Empfänger: Gemeinde Wartenberg

    IBAN: DE73 5001 0060 0019 7566 03

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut:

    Gemeinde Wartenberg

    Empfänger: Gemeinde Wartenberg

    IBAN: DE39 5185 0079 0367 1027 56

    BIC: HELADEF1FRI

    Bankinstitut:

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung), Some(Lastschrift), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(Rechnung), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)), Some(Abbuchung), Some(Barzahlung), Some(Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.))

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Fulda

    Adresse

    Hausanschrift

    Washingtonallee 1

    36041 Fulda

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 611 535-1000

    Telefax: +49 611 327605202

    E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Fulda -Außenstelle Lauterbach-

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Grünberg-Platz 1

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Dienstag und Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

    oder nach Vereinbarung

    Telefonische Erreichbarkeit:
    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 611 535-1400

    Telefax: +49 611 327605200

    E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen wollen:

    • Sie gehen im Internet auf die Seite des Geoportal Hessen
    • Auf der Startseite unter "häufig gestartete Karten" finden Sie die "Liegenschaftskarte Hessen voreingestellt"

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 01.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2023

    Stichwörter

    Liegenschaftskataster, Liegenschaften, Grundstücksgrenze, Geoinformationen, Geodaten, Grundbuch, Liegenschaftskarte, Flurstücksgrenze, Flurkarte, Katasterkarte, Flurstücke, Geobasisdaten, Grundbuchordnung, ALKIS

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de