Bewachungsgewerbe ErlaubnisOnline erledigen

    Bewachung Erlaubnis

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:

    • Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
    • Personenschutz
    • Objektschutz

    Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schwalmtal - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alsfelder Straße 72

    36318 Schwalmtal

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr,
    Dienstag von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
    Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
    Donnerstag von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
    Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
     

    Kontakt

    Telefon: 06638 9185-14

    Telefax: 06638 9185-20

    E-Mail: juergen.bittmann@schwalmtal-hessen.de

    Kontaktperson

    • Herr Jürgen Bittmann

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English