Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen
Beschreibung
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen aus einem von der jeweiligen Zulassungsbehörde eingestellten Kennzeichenpool online unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.
Es können reserviert werden Kennzeichen für
- PKW / LKW,
- Motorrad sowie
-
Saison- und Oldtimerkennzeichen
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.
Ansprechpartner
Gemeinde Schotten - Zulassungsstelle
Adresse
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
Postfach
63679 Schotten
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 19:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06044 66-0
E-Mail: buergerbuero@schotten.de
Kontaktperson
Frau Natali Appel
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-39
E-Mail: n.appel@schotten.de
Frau Selina Herget
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-33
E-Mail: s.herget@schotten.de
Frau Katharina Hofmann
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-65
E-Mail: k.hofmann@schotten.de
Frau Helga Kaiser
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-31
E-Mail: h.kaiser@schotten.de
Frau Maybritt Kröher
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-65
E-Mail: m.kroeher@schotten.de
Herr Tom Lakewand
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-39
E-Mail: t.lakewand@schotten.de
Frau Lorena Rötzel
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-62
E-Mail: l.roetzel@schotten.de
Herr Dietmar Weber
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-34
E-Mail: d.weber@schotten.de
Frau Natascha Wick
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-62
E-Mail: n.wick@schotten.de
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Zulassungsbehörde Alsfeld
Adresse
Postanschrift
Färbergasse 3
36304 Alsfeld
Öffnungszeiten
Mo., Mi., Do., Fr. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr, Di. 07:00 Uhr - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6631 792-720
Telefax: +49 6631 792-729
E-Mail: zulassung@vogelsbergkreis.de
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Zulassungsbehörde Lauterbach
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 79
36341 Lauterbach (Hessen)
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do., Fr. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr, Mi. 07:00 Uhr - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6641 977-970
Telefax: +49 6641 977-977
E-Mail: zulassung@vogelsbergkreis.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Zuteilung von KennzeichenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Online-Vormerkung:
Suchen Sie sich Ihr Wunschkennzeichen aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und gegebenenfalls der Adressdaten das Kennzeichen für einen bestimmten Zeitraum reserviert. Über die Reservierung erhalten Sie eine Bestätigung. Drucken Sie diese Bestätigung aus und legen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges mit vor.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Zulassungsbehörde.
Achtung:
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens; deshalb sollten Sie die Kennzeichenschilder nur dann vorab beschaffen, wenn sich aus der Bestätigung der Zulassungsbehörde unzweifelhaft ergibt, dass Ihnen das reservierte Kennzeichen auch tatsächlich zugeteilt werden wird.
Fristen
Die Reservierungsdauer legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.
Kosten
Die Gebühr für die Vorreservierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); sie beträgt zurzeit 12,80 Euro und ist bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zu zahlen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Kfz-Kennzeichen, Kfz - Wunschkennzeichen, Wunschkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen, Nummernschild