Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
Beschreibung
Als "Historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Gemeinde Schotten - Zulassungsstelle
Adresse
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
Postfach
63679 Schotten
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 19:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06044 66-0
E-Mail: buergerbuero@schotten.de
Kontaktperson
Frau Natali Appel
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-39
E-Mail: n.appel@schotten.de
Frau Selina Herget
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-33
E-Mail: s.herget@schotten.de
Frau Katharina Hofmann
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-65
E-Mail: k.hofmann@schotten.de
Frau Helga Kaiser
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-31
E-Mail: h.kaiser@schotten.de
Frau Maybritt Kröher
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-65
E-Mail: m.kroeher@schotten.de
Herr Tom Lakewand
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-39
E-Mail: t.lakewand@schotten.de
Frau Lorena Rötzel
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-62
E-Mail: l.roetzel@schotten.de
Herr Dietmar Weber
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-34
E-Mail: d.weber@schotten.de
Frau Natascha Wick
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-62
E-Mail: n.wick@schotten.de
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Zulassungsbehörde Alsfeld
Adresse
Postanschrift
Färbergasse 3
36304 Alsfeld
Öffnungszeiten
Mo., Mi., Do., Fr. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr, Di. 07:00 Uhr - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6631 792-720
Telefax: +49 6631 792-729
E-Mail: zulassung@vogelsbergkreis.de
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Zulassungsbehörde Lauterbach
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 79
36341 Lauterbach (Hessen)
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do., Fr. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr, Mi. 07:00 Uhr - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6641 977-970
Telefax: +49 6641 977-977
E-Mail: zulassung@vogelsbergkreis.de
erforderliche Unterlagen
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
-
Versicherungsbestätigung
-
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
-
gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
-
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
-
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
-
-
bei Firmen:
-
natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
-
juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
-
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
-
-
wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:
-
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
-
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
-
amtliche Kennzeichen
-
Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
-
-
wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde zusätzlich:
-
Stilllegungsbescheinigung
-
Fahrzeugbrief
-
Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
-
-
wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:
-
alter Fahrzeugbrief
-
Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
-
Vollgutachten nach § 21 StVZO
-
Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.
Voraussetzungen
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
- Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
- guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Die Versicherung wird automatisch über die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens informiert.
Rechtsgrundlage(n)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
-
zwischen 26,80 Euro und 28,90 Euro
-
wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind: zusätzlich 15,30 Euro
-
wenn Klebesiegel verwendet werden: zusätzlich 0,30 Euro pro Stück
-
wenn der Fahrzeugbrief von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich bis zu 15,30 Euro
-
wenn gleichzeitig eine technische Änderung vorgenommen wird: zusätzlich 10,20 Euro
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Historische Kennzeichen, Zulassungsstelle, Oldtimerkennzeichen, H-Kennzeichen, Zulassungsbehörde, Kennzeichen für historische Fahrzeuge