Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen
Beschreibung
Die Betriebserlaubnis ist, zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Eine Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den einschlägigen Vorschriften entspricht.
Sie wird für typgenehmigte Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt und für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung von der Zulassungsbehörde erteilt.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in § 19 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; außerdem kann die Zulassungsstelle den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln. Darüber hinaus kann bei einer nicht erteilten Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung der Haftpflichtversicherungsschutz erlöschen.
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Zuständigkeit
Am 29.04.2009 wurde durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) sowie der Neufassung des § 21 StVZO das Verfahren zur Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge geändert.
In Hessen wird diese Aufgabe von 2 Bündelungsbehörden in den Landkreisen Fulda und Marburg-Biedenkopf wahrgenommen.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist als Genehmigungsbehörde für folgende Städte/Landkreise zuständig:
- Stadt Darmstadt
- Landkreis Darmstadt-Dieburg
- Stadt Offenbach
- Landkreis Offenbach
- Stadt Wiesbaden
- Landkreis Gießen
- Odenwaldkreis
- Landkreis Bergstraße
- Landkreis Groß-Gerau
- Main-Taunus-Kreis
- Rheingau-Taunus-Kreis
- Landkreis Limburg-Weilburg
- Landkreis Marburg-Biedenkopf
Der Landkreis Fulda ist als Genehmigungsbehörde für folgende Städte/Landkreise zuständig:
- Stadt Kassel
- Landkreis Kassel
- Landkreis Waldeck-Frankenberg
- Landkreis Schwalm-Eder
- Landkreis Hersfeld-Rotenburg
- Landkreis Werra-Meißner
- Landkreis Fulda
- Landkreis Vogelsberg
- Main-Kinzig-Kreis
- Wetteraukreis
Eine Ausnahme bilden die Stadt Frankfurt a. M., der Lahn-Dill-Kreis sowie der Hochtaunuskreis, die für ihre ansässigen Bürger diesen Service selbst übernehmen, sofern die Fahrzeuge dort zugelassen werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Schotten - Zulassungsstelle
Adresse
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
Postfach
63679 Schotten
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 19:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06044 66-0
E-Mail: buergerbuero@schotten.de
Kontaktperson
Frau Natali Appel
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-39
E-Mail: n.appel@schotten.de
Frau Selina Herget
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-33
E-Mail: s.herget@schotten.de
Frau Katharina Hofmann
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-65
E-Mail: k.hofmann@schotten.de
Frau Helga Kaiser
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-31
E-Mail: h.kaiser@schotten.de
Frau Maybritt Kröher
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-65
E-Mail: m.kroeher@schotten.de
Herr Tom Lakewand
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-39
E-Mail: t.lakewand@schotten.de
Frau Lorena Rötzel
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-62
E-Mail: l.roetzel@schotten.de
Herr Dietmar Weber
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-34
E-Mail: d.weber@schotten.de
Frau Natascha Wick
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-62
E-Mail: n.wick@schotten.de
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Zulassungsbehörde Alsfeld
Adresse
Postanschrift
Färbergasse 3
36304 Alsfeld
Öffnungszeiten
Mo., Mi., Do., Fr. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr, Di. 07:00 Uhr - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6631 792-720
Telefax: +49 6631 792-729
E-Mail: zulassung@vogelsbergkreis.de
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Zulassungsbehörde Lauterbach
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 79
36341 Lauterbach (Hessen)
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do., Fr. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr, Mi. 07:00 Uhr - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6641 977-970
Telefax: +49 6641 977-977
E-Mail: zulassung@vogelsbergkreis.de
erforderliche Unterlagen
Erteilung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV:
Für die Zulassung eines Neufahrzeuges der Klassen M (PKW, Wohnmobile, Busse), N (LKW, Sattelzugmaschinen) und O (Anhänger) für das keine Übereinstimmungsbescheinigung (sog. COC-Bescheinigung) vorliegt, ist eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV zu beantragen.
Dem Antrag auf Einzelgenehmigung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
- Personalausweis/Reisepass des Antragstellers (Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein und dieselbe Person sein)
- bei juristischen Personen: Kopie des Gewerberegisterauszuges Aufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie die Einzelgenehmigung per Post und legen diese bitte im Original bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde vor. Diese erstellt dann die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein).
Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO:
Für die Zulassung aller übrigen neuen oder gebrauchten Fahrzeuge für die keine Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung vorliegt, ist eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu beantragen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen am Fahrzeug (z. B. Gasanlageneinbau, Fahrwerksänderungen) ein Gutachten nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO vom amtlich anerkannten Sachverständigen erhalten haben, da auch hier die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt werden muss.
Dem Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
- evtl. bereits vorhandene Zulassungsbescheinigung/ Fahrzeugschein (auch ausländische)
- Personalausweis/Reisepass des Antragstellers (Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein und dieselbe Person sein)
- bei juristischen Personen: Kopie des Gewerberegisterauszuges
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie die Erteilung der Betriebserlaubnis per Post und legen diese bitte im Original bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde vor. Diese erstellt bzw. ändert dann die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein).
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV): Einzelgenehmigung für Fahrzeuge:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) - Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
Für die technischen Abnahmen sind an die befugten Organisationen Entgelte zu entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Bevor Sie Ein- und Umbauarbeiten an Ihrem Fahrzeug vornehmen, erkundigen Sie sich bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird oder die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 07.02.2014
Stichwörter
Übereinstimmungsbescheinigung, Fahrwerksänderungen, Kfz, COC-Bescheinigung, KFZ-Zulassung, Kennzeichen, Auto, Zulassung, Kraftfahrzeuge, Fahrzeugzulassung, Betriebserlaubnis, Einbauten, Umbauten, Gasanlageneinbau, Kfz-Zulassung