Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Schotten - Friedhofsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
Postfach
63679 Schotten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06044 66-36
E-Mail: standesamt@schotten.de
Kontaktperson
Frau Sandra Wagner
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-36
Fax: 06044 66-89
E-Mail: s.wagner@schotten.de
Frau Bibiana Niggenaber
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-35
Fax: 06044 66-89
E-Mail: b.niggenaber@schotten.de
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Friedhof, Grabnutzungsrecht, Grabstelle