Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung elektrisch betriebene Fahrzeuge

    Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung elektrisch betriebene Fahrzeuge

    Um ein elektrisch betriebenes Fahrzeug anzumelden, müssen Sie ein E-Kennzeichen bei Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle beantragen.

    Beschreibung

    Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.

    Dazu gehören:

    • Reine Batterieelektrofahrzeuge,
    • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
    • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.

    Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.

    Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

    • kostenfreies Parken,
    • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
    • Benutzung der Busspur.

    Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:

    • Kurzzeitkennzeichen,
    • Ausfuhrkennzeichen und
    • rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).

    Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schotten - Zulassungsstelle

    Adresse

    Postanschrift

    Vogelsbergstraße 184

    Postfach

    63679 Schotten

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr
    Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag 07:30 - 19:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
    Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06044 66-0

    E-Mail: buergerbuero@schotten.de

    Kontaktperson

    • Frau Natali Appel
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-39

      E-Mail: n.appel@schotten.de

    • Frau Selina Herget
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-33

      E-Mail: s.herget@schotten.de

    • Frau Katharina Hofmann
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-65

      E-Mail: k.hofmann@schotten.de

    • Frau Helga Kaiser
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-31

      E-Mail: h.kaiser@schotten.de

    • Frau Maybritt Kröher
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-65

      E-Mail: m.kroeher@schotten.de

    • Herr Tom Lakewand
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-39

      E-Mail: t.lakewand@schotten.de

    • Frau Lorena Rötzel
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-62

      E-Mail: l.roetzel@schotten.de

    • Herr Dietmar Weber
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-34

      E-Mail: d.weber@schotten.de

    • Frau Natascha Wick
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-62

      E-Mail: n.wick@schotten.de

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
    • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
    • elektronische Versicherungsbestätigung

    Formulare

    Formulare: Bitte erfragen Sie die nötigen Formulare bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:

    • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von EUR 27,00 zu Ihrem Termin mit.
    • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
    • Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel keine

    Kosten

    Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: EUR 27,00

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 08.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Plug-In-Hybridfahrzeuge, Kennzeichen, E-Kennzeichen, Kfz-Zulassungsbehörde Verkehrsbehörde, Fahrzeugzulassung, Straßenverkehrsamt, Zulassung im Straßenverkehr, Elektromobilitätsgesetz (EmoG), Elektromobilität, E-Auto, elektrisch, Elektrofahrzeug, elektro, Kfz-Zulassungsstelle, Umweltbonus, Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), Elektrokennzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de