Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

    Beschreibung

    Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.


    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

    Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten ist die Behörde zuständig, die auch das Original ausgestellt hat.

    Hat die Behörde das Original nicht selbst ausgestellt, dann ist sie für die Beglaubigung nur zuständig, wenn sie nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden für zuständig erklärt worden ist und das Original von einer anderen Behörde stammt oder es zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

    Auch für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen sind die Behörden zuständig, die in § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden genannt werden.

    Nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden sind alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Nicht zuständig sind Polizeibehörden und natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Landkreis Vogelsbergkreis

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 07:00 - 13:00 Uhr

    Aktuell ist in den meisten Angelegenheiten eine Terminvereinbarung nötig!

    Kontakt

    Telefon: +49 6641 977-0

    Telefax: +49 6641 977-336

    E-Mail: info@vogelsbergkreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Schotten - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Vogelsbergstraße 184

    63679 Schotten

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Montags bis Mittwochs ist nachmittags eine Terminabsprache möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06044 66-35

    E-Mail: standesamt@schotten.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Schotten - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Vogelsbergstraße 184

    63679 Schotten

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr
    Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag 07:30 - 19:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
    Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

    Wir bitten Sie, das Bürgerbüro / die Zulassungsstelle mit Ihrem Anliegen spätestens 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten aufzusuchen, damit Ihr Anliegen bearbeitet werden kann. Vielen Dank.

    Kontakt

    Telefon: 06044 66-0

    Telefax: 06044 66-89

    E-Mail: buergerbuero@schotten.de

    Kontaktperson

    • Frau Natali Appel
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      Telefon Festnetz: 06044 66-39

      E-Mail: n.appel@schotten.de

    • Frau Katharina Hofmann
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-65

      E-Mail: k.hofmann@schotten.de

    • Frau Helga Kaiser
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-31

      E-Mail: h.kaiser@schotten.de

    • Frau Maybritt Kröher
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-65

      E-Mail: m.kroeher@schotten.de

    • Frau Lorena Rötzel
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-62

      E-Mail: l.roetzel@schotten.de

    • Herr Dietmar Weber
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-34

      E-Mail: d.weber@schotten.de

    • Frau Natascha Wick
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-62

      E-Mail: n.wick@schotten.de

    • Frau Hannah Heuß
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-33

      E-Mail: h.heuss@schotten.de

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
    • § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

    Kosten

    Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

    • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
    • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Nachweis, Apostille, Bestätigung, Bescheinigung, Beglaubigen, Schriftstück, Original, Beglaubigung, Dokument, Abschrift, Unterschrift, Urkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de