Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Sie möchten einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen? Dazu müssen Sie persönlich einen Antrag stellen. 

    Beschreibung

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schotten - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Vogelsbergstraße 184

    63679 Schotten

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr
    Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag 07:30 - 19:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
    Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

    Wir bitten Sie, das Bürgerbüro / die Zulassungsstelle mit Ihrem Anliegen spätestens 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten aufzusuchen, damit Ihr Anliegen bearbeitet werden kann. Vielen Dank.

    Kontakt

    Telefon: 06044 66-0

    Telefax: 06044 66-89

    E-Mail: buergerbuero@schotten.de

    Kontaktperson

    • Frau Natali Appel
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-39

      E-Mail: n.appel@schotten.de

    • Frau Katharina Hofmann
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-65

      E-Mail: k.hofmann@schotten.de

    • Frau Helga Kaiser
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-31

      E-Mail: h.kaiser@schotten.de

    • Frau Maybritt Kröher
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-65

      E-Mail: m.kroeher@schotten.de

    • Frau Lorena Rötzel
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-62

      E-Mail: l.roetzel@schotten.de

    • Herr Dietmar Weber
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-34

      E-Mail: d.weber@schotten.de

    • Frau Natascha Wick
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-62

      E-Mail: n.wick@schotten.de

    • Frau Hannah Heuß
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-33

      E-Mail: h.heuss@schotten.de

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    •  gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    •  aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    •  ggf. bisheriger Reisepass
    •  ggf. Geburtsurkunde

    Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    •  Sie sind deutscher Staatsbürger
    •  Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Reisepass in der für Sie zuständigen Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde persönlich beantragen. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
     

    Kosten

    22 € zusätzlich zu der Gebühr in Höhe von 37,50 € beziehungsweise 70,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Stichwörter

    Pass, Vielreisepass, Biometrischer Reisepass, Identifikation, Ferien, ePass, Reiseausweis, verreisen, 48-Seiten Reisepass, Europapass, Urlaub, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de