Sperrbezirk

    Prostitution; Sperrgebiete/Sperrbezirke

    Beschreibung

    Sowohl die Prostitution in Gebäuden als auch die Straßenprostitution gilt in Deutschland grundsätzlich nicht mehr als sittenwidrig.

    Unzulässig ist die Prostitution dann, wenn eine Rechtsverordnung (sogenannte Sperrbezirksverordnung) bestimmte Orte oder Zeiten festlegt, an oder in denen die Prostitutionsausübung verboten ist.

    Innerhalb dieser Bereiche kann z. B. zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes verboten werden, auf Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken, in Bahnhöfen sowie an allen Orten, die öffentlich sind oder von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, der Prostitution nachzugehen.

    Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld, im Wiederholungsfall auch als Straftaten geahndet werden können.

    In Hessen wurden, wie in anderen Bundesländern auch, in vielen Städten entsprechende Sperrgebiete festgelegt.
     

    Zuständigkeit

    • Das jeweilige Regierungspräsidium ist für den Erlass von Sperrgebietsverordnungen zuständig.
    • Die Polizei und die örtlichen Ordnungsbehörden überwachen gemeinsam die Einhaltung der Sperrbezirksverordnung.
       

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schotten - Ordnungsabteilung

    Adresse

    Postanschrift

    Vogelsbergstraße 184

    63679 Schotten

    Kontakt

    Telefon: 06044 66-32

    Telefon: 06044 66-37

    Telefax: 06044 66-89

    E-Mail: ordnungsamt@schotten.de

    Kontaktperson

    • Herr Christian Plößer
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-32

      E-Mail: c.ploesser@schotten.de

    • Frau Anne-Katrin Radmacher
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-37

      E-Mail: a.radmacher@schotten.de

    • Herr Artur Ruppel
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Fax: 06044 66-89

      Telefon Festnetz: 06044 66-30

      E-Mail: a.ruppel@schotten.de

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Sperrgebietsverordnung erhalten Sie bei den betreffenden Stadt-/Gemeindeverwaltungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel am 18.09.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sperrbezirksverordnung, Prostitutionsgesetz, Sperrgebiet, Prostitution, sittenwidrig, sexuelle Dienstleistungen, Bordell, Sperrbezirk, Dirne, Sittenwidrigkeit, Prostituierte, Dirnenlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English