Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Hinweise für Schlitz: Abfall: Sperrmüll
Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis, Am Graben 96, 36341 Lauterbachper Fax 06641 / 9671-20
per E-Mail info@zav-online.de
über die Sperrmüllhotline 06641 / 9671-22
welche Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.30 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 15.30 Uhr und Mittwoch von 09.30 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.30 Uhr sowie Freitag von 09.30 Uhr - 12.00 Uhr Ihre Sperrmüllanmeldung persönlich entgegen nimmt.
Ansprechpartner
Stadt Schlitz - Fachbereich Technische Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Mittwoch 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06642 970-0
Telefax: 06642 970-55
E-Mail: info@schlitz.de
Kontaktperson
Silvia Schneider
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schlitz: Abfall: Sperrmüll
- InfoSperrmüll.pdfKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Altmüll, Hausratbeseitigung, Mistbeseitigung, HMUKLV, Unratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall, Schrottbeseitigung