Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

    Sammlungen

    Beschreibung

    Sammlungen bedürfen in Hessen keiner Erlaubnis.

    Ansprechpartner

    Stadt Romrod

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 2

    36329 Romrod

    Kontakt

    Telefon: 06636 562

    Telefax: 06636 324

    E-Mail: info@romrod.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Gewerberecht

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Termine sind nach Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon: +49 6641 977-102

    Telefon: +49 6641 977-133

    Telefax: +49 6641 977-5502

    E-Mail: gewerbeamt@vogelsbergkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt das "Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen" (DZI), 14195 Berlin, Bernadottestr. 94. Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs.

    Auf dieser Basis beantwortet das DZI gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

    Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der "Deutsche Spendenrat e.V".

    Betrügerisches Verhalten bei Haus- und Straßensammlungen kann im Wege der Strafverfolgung sanktioniert werden. Gegen Sammlungen, die gegen die Öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, kann nach Polizeirecht eingeschritten werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sammlung, Sammlungen, Sortiment

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English