Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Überwachung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs, Verkehrslenkung, allg. Verkehrsaufischt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 12:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Dennis Schultheiß (Leiter FB IV - Bürger, Ordnung und Verkehr)
Telefon Festnetz: +49 6400 9102-27
E-Mail: d.schultheiss@gemeinde-muecke.de
Herr Michael Döhring (Sachbearbeiter, Hilfspolizist)
Telefon Festnetz: +49 6400 9102-26
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-muecke.de
Leistungen des Bauhofs
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 12:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Thorsten Laub (Bauservicehofleiter)
Frau Diana Steinbach (Sachbearbeiterin)
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Hessisches Straßengesetz (HStrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schmutz, Reinigung, Glatteis, Schneeräumung, Schnee räumen, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Stadtreinigung, Winterdienst, Gehwegreinigung, Kehrmaschine, Straße kehren