elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Wenn Sie Ihre Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren möchten, dann können Sie dies bei der Personalausweisbehörde beantragen.
Beschreibung
Sie können jederzeit (während der Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen. Diese Antragstellung ist nur zulässig, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 16 Jahre alt sind.Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
Alternativ können Sie, wenn Sie älter als 16 Jahre sind, den Online-Ausweis auch einfach selbst aktivieren. Auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat erfahren Sie unter dem Stichwort " PIN-Rücksetzungsdienst " wie das geht.
- Personalausweisportal(Bundesministeriums des Innern und für Heimat)
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/--in) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 12:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Petra Carle (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6400 9102-19
E-Mail: p.carle@gemeinde-muecke.de
Herr Adrian Macrai (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: +49 6400 9102-20
E-Mail: a.macrai@gemeinde-muecke.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Formulare
- PIN-RücksetzungsdienstKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personalausweisgesetz (PAuswG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
- BMI - Online-AusweisfunktionKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HMdIS am 24.11.2022
Stichwörter
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