elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung
Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen. Ab wann Sie den Online-Ausweis einfach selbst aktivieren lassen können, wird auf www.personalausweisportal.de bekannt gegeben.
Beschreibung
Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten "PIN-Brief". Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2 setzen.
Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das auch online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.
Eine nachträgliche Aktivierung des Online-Ausweises wird nach wie vor auch von der zuständigen Personalausweisbehörde vorgenommen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Behörde wegen eines Termins. Den Ausweis müssen Sie zum Termin mitbringen.
- www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) bzw. dem Bürgeramt Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 12:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Petra Carle (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6400 9102-19
E-Mail: p.carle@gemeinde-muecke.de
Herr Adrian Macrai (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: +49 6400 9102-20
E-Mail: a.macrai@gemeinde-muecke.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personalausweisgesetz (PAuswG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
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Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten "PIN-Brief" per Post.
- Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer individuellen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2, möglich.
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen wollen, wird Ihnen im Bürgeramt kostenfrei geholfen. Alternativ können Sie online und kostenfrei einen PIN-Rücksetzbrief bestellen. Er wird an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt und enthält einen Aktivierungscode, einen QR-Code und eine neue PIN. Damit können Sie Ihren Online-Ausweis selbst aktivieren und ihn mit neuer PIN sofort nutzen.
Fristen
Es gibt keine Fristen für Sie.
Kosten
Durch das Aktivieren des Online-Ausweises entstehen keine Kosten für Sie.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis erhalten Sie auf der nachstehenden Internetseite:
- www.personalausweisportal.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 04.11.2022
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