Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Beschreibung

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Herrnhain 2

    35325 Mücke

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

    Di. 07:30 - 12:00 Uhr

    Mi. 07:30 - 12:00 Uhr

    Do. 07:30 - 12:00 Uhr

    Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    •  gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    •  aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    •  ggf. bisheriger Reisepass
    •  ggf. Geburtsurkunde

     Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    •  Sie sind deutscher Staatsbürger
    •  Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

    Kosten

    22€ zusätzlich zu der Gebühr in Höhe von 37,50€ beziehungsweise 60,00€.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Stichwörter

    Reiseausweis, Ausweis, Europapass, 48-Seiten Reisepass, Biometrischer Reisepass, Urlaub, ePass, Identifikation, verreisen, Ferien, Vielreisepass, Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de