Ausweispflicht Befreiung
Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
-
die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 12:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Petra Carle (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6400 9102-19
E-Mail: p.carle@gemeinde-muecke.de
Herr Adrian Macrai (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: +49 6400 9102-20
E-Mail: a.macrai@gemeinde-muecke.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen IdentitätsnachweisKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Befreiung, Ausweis, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Perso, ePA, Perser, nPA, PA, neu