Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienst
Fundsachen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Innere Verwaltung, Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Zentrale Organisations- und Verwaltungsdienstleistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 12:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Sabine Schaetzke (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6400 9102-91
E-Mail: s.schaetzke@gemeinde-muecke.de
Herr André Kern (Leiter Fachbereich I - Verwaltungssteuerung)
Telefon Festnetz: +49 6400 9102-10
E-Mail: a.kern@gemeinde-muecke.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wertsachen, Verloren, Finderlohn, Fundbüro, Verlorene Sachen, Fundsachen, Gefunden, Fundamt