Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Lauterbach (Hessen) - Büro Betriebshof

    Adresse

    Hausanschrift

    Dirlammer Straße 28

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06641 184156

    Telefax: 06641 184256

    E-Mail: betriebshof@lauterbach-hessen.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Bauhof, Friedhof, Friedhofsamt, Friedhofsverwaltung, Friedhofswesen

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Stolperfallen, lockere Platten, Gehwegschaden, Unebenheiten auf Wegen, Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English