Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

    Grabstätte Nutzungsrechte beantragen

    Sie möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.

    Beschreibung

    Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. 

    Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die kommunale Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Lauterbach (Hessen) - Büro Betriebshof

    Adresse

    Hausanschrift

    Dirlammer Straße 28

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06641 184156

    Telefax: 06641 184256

    E-Mail: betriebshof@lauterbach-hessen.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Bauhof, Friedhof, Friedhofsamt, Friedhofsverwaltung, Friedhofswesen

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    vergeben, Grabnutzungsrecht, Friedhof, Grabstelle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de