Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Grabstätte Nutzungsrechte übertragen

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Lauterbach (Hessen) - Büro Betriebshof

    Adresse

    Hausanschrift

    Dirlammer Straße 28

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06641 184156

    Telefax: 06641 184256

    E-Mail: betriebshof@lauterbach-hessen.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Bauhof, Friedhof, Friedhofsamt, Friedhofsverwaltung, Friedhofswesen

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

    Kosten

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Grabstelle, Friedhof, Grabnutzungsrecht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de