Förderung des Breitensports
Beschreibung
Förderung der unterschiedlichen Bereiche im Breitensport einschl. Prävention und Gesundheitsförderung durch Sport in Hessen.
Zuständigkeit
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden
Ansprechpartner
Stadt Lauterbach (Hessen) - Kinder- und Jugendhilfe
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Sandra Rentenatus-Topf
Fax: 06641 184-224
Telefon Festnetz: 06641 184-124
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Voraussetzungen
In den Anträgen muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Breiten- und Gesundheitssports in Hessen nachhaltig verbessert wird.
Gefördert werden können nur Projekte und Maßnahmen von herausragender und beispielgebender Bedeutung, die mit dem Landessportbund Hessen und anderen beteiligten Institutionen abgestimmt sind. Förderungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Rechtsgrundlage(n)
Artikel 62 a Hessische Verfassung
Rechtsbehelf
Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einzureichen.
Verfahrensablauf
Antragsstellung durch hessische Sportfachverbände, hessische Sportvereine und andere Sportorganisationen. Der in der Regel formlosen Antragstellung sind Projektbeschreibungen und Kosten- und Finanzierungspläne beizulegen.
Bearbeitungsdauer
Zeitnah.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 19.07.2016