Wohngeld FeststellungOnline erledigen

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Online-Dienste

    Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen

    ID: L100001_392786666

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld - Mietzuschuss beantragen

    ID: L100001_392786665

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Digitale Kreisverwaltung

    Beschreibung

    Behördennummer 115

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6641 977-0

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Allgemeine Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Straße 10-12

    36320 Kirtorf

    (Ortsteil Kirtorf)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: direkt auf dem Marktplatz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 07.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06635 18-23

    Telefax: 06635 18-15

    E-Mail: webmaster@stadt-kirtorf.de

    E-Mail: schindler@stadt-kirtorf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Wohngeldstelle

    Beschreibung

    Adresse

    Postanschrift

    Goldhelg 20

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Persönliche Vorsprachen nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 6641 977-2485

    Telefon: +49 6641 977-256

    Telefon: +49 6641 977-279

    Telefon: +49 6641 977-284

    Telefon: +49 6641 977-286

    Telefon: +49 6641 977-4635

    Telefon: +49 6641 977-4636

    Telefon: +49 6641 977-4637

    Telefon: +49 6641 977-4638

    Telefon: +49 6641 977-4675

    Telefon: +49 6641 977-4701

    Telefax: +49 6641 977-5131

    E-Mail: wohngeld@vogelsbergkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohngeldbescheid, Wohngeldhöhe, Wohngeld, Wohnbeihilfe, Wohngeldgesetz, Wohnungsamt, Mietzuschuss, Wohnung, Wohngeldstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation